Der Gemeinderat Frick hat dem Gemeinderat Oeschgen den Beschluss über die Erhöhung der Annahmepreise per 01.01.2025 zugestellt. Aufgrund höherer Betriebskosten werden der Gemeinde Oeschgen nun neu 60 Rappen/Kilo weiterverrechnet.
Per 1. Januar 2025 gelten folgende Ansätze: ab 101 kg kumuliert pro Jahr/Haushalt 60 Rappen/kg, die Minimalgebühr beträgt CHF 30.00/Jahr. Die Abgabe von Tierkadavern in die Sammelstelle ist nach wie vor bis zu einem kumulierten Gewicht von 100 Kilogramm pro Jahr/Haushalt kostenlos.
Gemäss §28 Abs. 3 des Abfallreglements legt der Gemeinderat die Gebühr fest, welche die Tierhalter pro Kilogramm der gelieferten Kadaver zu entrichten haben. Zudem ist der Gemeinderat Oeschgen gemäss §32 Abs. 4 des Abfallreglements ermächtigt, die Gebühren der veränderten Abfallbewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebs gewährleistet ist. Der Gemeinderat hat über die Gebührenanpassung einen Bericht, welcher die Veränderung der Kostenlage kurz erläutert, zu publizieren. Das Abfallreglement finden Sie auf www.oeschgen.ch / Online-Schalter / Abfallreglement.
