Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
- Hohlenweg auf Parzelle 793, ab Baugebietsgrenze bis Gemeindegrenze, die Temporeduktion ist durchgehend bis an die Baugebietsgrenze von Eiken
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (Signal 2.30 SSV)
in Gegenrichtung
Ende der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (Signal 2.53 SSV)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation (21.10.2024 bis 19.11.2024) im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.