Gemeindeammann
Nachdem innerhalb der Nachmeldefrist von fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 21. Oktober 2025 12:00 Uhr, keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 22. Oktober 2025, gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, folgende Person für das Amt als Gemeindeammann als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Herzog Esther, 1972, von Oeschgen AG und Prez FR, Türrmatt 401, neu
Finanzkommission:
Innerhalb der Nachmeldefrist bis 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, ging für die Finanzkommission die Kandidatur von Zundel Georg, geb. 1961, von Oeschgen AG, in Oeschgen, Talrain 491, ein. Da keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 22. Oktober 2025, gestützt auf § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, Zundel Georg als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.