Nach dem ersten Wahlgang am 28. September 2025 konnte das Amt als Gemeindeammann und ein freier Sitz in der Finanzkommission nicht besetzt werden. Gemäss § 32 Abs. 1 GRP ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Als Gemeindeammann wurde folgende Kandidatur fristgerecht bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12 Uhr eingereicht:
Herzog Esther, 1972, von Oeschgen (AG) und Prez (FR), Türrmatt 401, neu
Als Mitglied der Finanzkommission wurde keine Kandidatur eingereicht.
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist.
