Infos zu Veranstaltungen im September sind unter www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder www.landschaftsmedizin.com ersichtlich.
Mitteilungen Archiv
August 2022
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 hat der Gemeinderat orientiert, dass am 3. September 2022 eine Waldhütte-Putzete organisiert wird. Da nun im 2023 einige Arbeiten an der Waldhütte geplant sind, soll die Putzete erst anschliessend durchgeführt werden. Das neue Datum wird zur gegebener Zeit bekannt gegeben. Der Gemeinderat bittet um Verständnis.
Der Veterinärdienst des Kantons Aargau und die Sektion Jagd und Fischerei haben die Massnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Krebspest an der Sissle erneut überprüft. In den vergangenen Monaten wurde das Sperrgebiet überwacht und Krebse sowie das Wasser auf den Krebspesterreger untersucht. Das Sperrgebiet mit Betretverbot bleibt bestehen. Auf der Website www.oeschgen.ch -> Aktuelles -> Krebspest finden Sie Informationen zur Verhinderung der Krebspestverbreitung. Wir beten die Bevölkerung und Hundehalter um Verständnis, die Sissle weiterhin nicht zu betreten und den Hund nicht darin baden zu lassen.
Am 20. August 2022 wird zwischen 17:00 und 24:00 Uhr die Binzstrasse aufgrund des Binzstrassen-Fests gesperrt sein. Die Strasse wird von der Kreuzung Mitteldorfstrasse bis zur Kreuzung Mühlerain/Wolfgartenstrasse gesperrt sein. Eine entsprechende Umleitung über die Hofmatt wird signalisiert.
Für einen Termin zur Vorsprache beim Gemeindeammann steht einmal im Monat, jeweils Montags zwischen 17:00 und 18:00 Uhr, ein Zeitfenster zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch), wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten. Die Kanzlei informiert Sie dabei über die genauen Daten und nimmt Ihre Anmeldung entgegen.
Herzliche Gratulation
Svenja Schmid, Gemeindeschreiberin, hat den Lehrgang CAS 2, Fachkompetenz Gemeindeschreiberin erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten gratulieren Svenja Schmid herzlich zu ihrem Erfolg.
Hast Du Freude am Umgang mit Menschen und Interesse an wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Zusammenhängen? Bist Du eine aufgestellte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die angenehme Umgangsformen hat und Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild legt sowie Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck vorweisen kann? Hast Du gute Noten in der Bezirksschule oder sehr gute Noten in der Sekundarschule? Ab August 2023 ist in unserer Gemeinde eine Lehrstelle als Kaufmann / Kauffrau in der Öffentliche Verwaltung (M-Profil oder E-Profil) neu zu besetzen. Die tägliche Arbeit in den verschiedenen Abteilungen (Gemeindekanzlei, Einwohnerdienst, Finanzen und Steuern) ist vielseitig, lehrreich und äusserst spannend.
Wenn wir Dein Interesse für diese Lehrstelle geweckt haben, dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien und Multicheck, einzusenden bis am Freitag, 15. September 2022 an die Gemeindeverwaltung Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen. Nähere Auskünfte erteilt Dir gerne die Gemeindeschreiberin Svenja Schmid (062 865 60 21).
Die Gemeinde Oeschgen verfügt über eine gut ausgebaute Wasserversorgung und ist mit der Gemeinde Frick gut vernetzt. Die letzten regenarmen Wochen haben dazu geführt, dass der Grundwasserspiegel stark gesunken und der Verbrauch bei den anhaltend hohen Temperaturen stark angestiegen ist. Der Grundwasserspiegel ist sinkt laufend.
Da in den nächsten Tagen bzw. Wochen gemäss „Meteo Schweiz“ nicht mit einer Regenperiode gerechnet werden kann, wird die Bevölkerung aufgerufen, den Wasserverbrauch zu reduzieren. Insbesondere soll auf das Waschen der Autos und dem Abwaschen des Hausplatzes verzichtet werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 am 23. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 11. August 2022 (Verwaltungsausflug) bis Montag, 15. August 2022 (Maria Himmelfahrt) geschlossen. Ab Dienstag, 16. August 2022 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für dringende Angelegenheiten (Todesfälle) besteht unter der Telefonnummer 079 911 22 62 ein Pikettdienst.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Juli 2022
Aufgrund der aktuellen Lage und der möglichen Lageentwicklung hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27.07.2022, 09:00 Uhr ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton Aargau verfügt.
Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 1. August 2022 geschlossen. Ab Dienstag, 2. August 2022 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für dringende Angelegenheiten (Todesfälle) besteht unter der Telefonnummer 079 911 22 62 ein Pikettdienst.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesund-heit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Untenstehend finden Sie die Medienmitteilung wie auch ein Merkblatt.
Baugesuch-Nr.: 20/2022
Bauvorhaben: Zaun, Rasengittersteine, Garagentor
Bauherrschaft: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Ort / Zone Hofmatt 178, Parzelle 356, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 25. Juli bis 23. August 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Die Gemeindekanzlei ist am Donnerstag, 11. August 2022 aufgrund des Verwaltungsausfluges den ganzen Tag geschlossen.
Die Gemeinde Oeschgen verfügt über eine gut ausgebaute Wasserversorgung und ist mit der Gemeinde Frick gut vernetzt. Die letzten regenarmen Wochen haben dazu geführt, dass der Grundwasserspiegel stark gesunken und der Verbrauch bei den anhaltend hohen Temperaturen stark angestiegen ist.
Da in den nächsten Tagen bzw. Wochen gemäss „Meteo Schweiz“ nicht mit einer Regenperiode gerechnet werden kann, wird die Bevölkerung aufgerufen, den Wasserverbrauch zu reduzieren. Insbesondere soll auf das Waschen der Autos und dem Abwaschen des Hausplatzes verzichtet werden.
Meinrad Riner, bisheriger Hüttenwart, hat mitgeteilt, per 31. Dezember 2022 als Hüttenwart der Waldhütte Chilholz zu künden. Der Gemeinderat sucht daher per 1. Januar 2023 eine Nachfolge. Der Gemeinderat wünscht sich, dass 2-3 Personen das Amt des Hüttenwarts übernehmen und sich somit gegenseitig abwechseln können. Als HüttenwartIn ist man verantwortlich für die Reinigung der Hütte, Bereitstellung des Holzes und Übergabe der Hütte an MieterInnen. Interessierte werden gebeten, sich bis 31. Juli 2022 bei der Gemeindekanzlei zu melden (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei zur Verfügung.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben heute Freitag, 15. Juli 2022, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr). Anbei finden Sie die versandte Medienmitteilung sowie weiterführende Informationen.
An der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat konsultativ über die Zukunft des Milchhüsli abstimmen lassen. Der Gemeinderat wollte von der Bevölkerung wissen, ob das Milchhüsli saniert oder abgerissen werden soll. Das Ergebnis hat ergeben, dass eine Sanierung des Milchhüsli weiterverfolgt werden soll. Der Gemeinderat hat daraufhin angekündigt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche die künftige Nutzung des Milchhüsli bestimmen soll. Interessierte dürfen sich bis Ende Juli an die Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Ab Mitte Juli gibt es in Oeschgen neu ein Reservationssystem, mit welchem die Gemeinde- und Schulliegenschaften der Gemeinde Oeschgen online reserviert werden können. Den Link für das Reservationssystem finden Sie auf unserer Webseite unter Online-Schalter | Raumbenützung Oeschgen oder unter Leben & Gesellschaft | Reservationen. Wir bitten Sie, dass Antragsformular, welches bis jetzt benutzt wurde, nicht mehr zu nutzen, sondern direkt Ihre Reservation online zu tätigen. Bei Fragen zur Nutzung steht Ihnen die Gemeindekanzlei zur Verfügung.
Die Protokolle der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 sind nun auf der Webseite der Gemeinde Oeschgen unter Politik | Gemeindeversammlung einsehbar. Gemäss einer Empfehlung des Kantons Aargau wurde in den Protokollen die Namen der Personen, welche sich an der Gemeindeversammlung gemeldet haben, geschwärzt, da politische Meinungsäusserungen als sehr schützenswerte Daten gelten.
Aufgrund Wartungsarbeiten der Swisscom werden am 14. Juli das Internet und der Festnetzanschluss der Gemeindeverwaltung Oeschgen unterbrochen. Somit sind wir an diesem Tag telefonisch nicht erreichbar. Damit Sie trotzdem mit uns in Kontakt bleiben können, bitten wir Sie uns an diesem Tag per E-Mail (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zu kontaktieren.
- Stocker Fräsen + Metallbau; Erstellen Lagerplatz mit Kiesplatz und Autoabstellplatz, Aufstellung Büro- und Metallcontainer, Parzelle 672
- Thomas Rohner + Jennifer Rankin; Autoabstellplatz, Parzelle 962
- Ernst + Barbara Stierli; Ersatz Ölheizung durch eine innenstehende Luft-/Wasser-/ Wärmepumpe, Parzelle 458
- Dietrich Schib; Wärmepumpe Aussengerät und Pergola, Parzelle 916
Aufgrund Wartungsarbeiten wird am 14. Juli das Internet und der Festnetzanschluss der Gemeindeverwaltung Oeschgen unterbrochen. Somit sind wir an diesem Tag nicht telefonisch erreichbar. Damit Sie trotzdem mit uns in Kontakt bleiben können, bitten wir Sie uns an diesem Tag per E-Mail (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zu kontaktieren.
Die Gemeinde Oeschgen ist eine aufstrebende Gemeinde im oberen Fricktal mit rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zur Unterstützung und Stellvertretung der Leiter Hauswartdienste und des Leiters Bauamtes suchen wir per 1. Januar 2023 oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter(in) Hauswartdienste/Bauamt (60%)
Ihre Hauptaufgaben:
- Mitarbeit bei der Reinigung und dem Unterhalt sämtlicher Gemeinde- und Schulliegenschaften
- Mitarbeit im Unterhalt und Pflege von gemeindeeigener Strassen, Wege, Plätze und Grünflächen
- Mitarbeit bei der Entsorgung von Abfällen
- Mitarbeit Winterdienst und Pikettdienst nach Absprache
- Mitarbeit Pikettdienst Wasserversorgung nach Absprache
- Mitarbeit bei allgemeinen Bauamtstätigkeiten
Ihre Qualifikationen:
- Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt oder gleichwertige Ausbildung und/oder abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf
- Gewandtheit im Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Geschick im Umgang mit der Bevölkerung, Behörden und Kindern
- Exakte Arbeitsweise
- Flexibilität, Kreativität, selbständig, zuverlässig, teamfähig, handwerkliches Geschick und Organisationsgeschickt
- Führerausweis Kat. B
Ihre Zukunft:
- Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem gut funktionierenden Team
- zeitgemässe Anstellungsverhältnisse
- Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin Svenja Schmid (062 865 60 20) gerne zur Verfügung. Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellung bis am 12. August 2022 an den Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen oder per Email an: gemeindekanzlei@oeschgen.ch.
Von Mitte Juli bis Ende August sind die verantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs (evtl. einfügen der Namen der verantwortlichen Personen). Sie kontrollieren das Gemeindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!)
Ambrosia
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Verdacht melden
Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die verantwortliche Person der Gemeinde, Alexander Riner, 079 582 62 91. Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Vom 11. – 22. Juli 2022 finden in der Turnhalle die Bauarbeiten an der Fensterfront statt. Während dieser Zeit ist die Turnhalle nicht benutzbar. Aufgrund von Bauarbeiten im Geräteraum kann es vorkommen, dass nach dem 22. Juli 2022 sporadisch Turngeräte in der Turnhalle stehen werden. Garderoben und Aussenanlagen sind weiterhin benutzbar. Vielen Dank für das Verständnis.
Baugesuch-Nr.: 19/2022
Bauvorhaben: Sichtschutz, Geländer, Sitzplatzüberdachung
Bauherrschaft: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Ort / Zone Oberer Mühlerain 461, Parzelle 936, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 11. Juli bis 09. August 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Juni 2022
Für den Umzug der ukrainischen Personen in die Wohnung suchen wir Freiwillige, die in der ersten Juli-Woche (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) beim Bezug der Wohnung mithelfen (Transport, Möbel zusammensetzen, etc.).
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei gemeindekanzlei@oeschgen.ch, 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Für die ukrainischen Personen in Oeschgen suchen wir diverse Möbel und Artikel für den Hausrat (gut erhalten und sauber) z.B.
Kleiderschrank
Betten mit Lattenrost und Matratzen
Bettwäsche
Bettdecke-/kissen
Sofa/Sessel
Tisch
Stühle
Geschirr, Besteck, Pfannen/Kochtöpfe, Gläser
Besen/Staubsauger
Dusch/Handtücher
Wer entsprechende Einrichtungsgegenstände gratis abgeben kann, meldet sich bitte mit Fotos der Möbel/Utensilien via gemeindekanzlei@oeschgen.ch, 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Hauswart Marin Hollinger ist nach seinem unfallbedingten Ausfall wieder regelmässig für die Gemeinde im Einsatz. Er wird vorübergehend noch von Markus Hurt unterstützt.
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 17. Juni 2022 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Angenommen
- Jahresrechnung 2021- Angenommen
- Aufnahmen ins Ortsbürgerrecht
- Aufnahme von Inga Tjorven Herzog – Zugestimmt
- Aufnahme von Annika Finja Herzog – Zugestimmt
- Aufnahme von Svenja Lenz Herzog – Zugestimmt
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Angenommen
- Jahresrechnung 2021 - Angenommen
- Einbürgerungen
- Zusicherung des Bürgerrechts an Armend Frrokaj - Zugestimmt
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Baugesuch-Nr.: 17/2022
Bauvorhaben: 3 Amphibientümpel unter Hochspannungsmasten
Bauherrschaft: Pro Natura, 4053 Basel
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Oeschgen und Edith Plattner, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Naturschutzlösungen, 3006 Bern
Ort / Zone Chilholz und Buhalde, Parzellen 371, 195, 219, Landwirtschaftszone
Das Baugesuch liegt vom 24. Juni 2022 bis 23. Juli 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
- Ingrid und Jean-Jacques Golay, Errichten einer Photovoltaikanlage, Parzelle 396
- Beat und Heidi Schlienger, Vorplatz mit Verbundsteinen verlegen, Parzelle 642
Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2022 den Erschliessungsplan «Bölli-Langenfeld» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 18. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Bölli-Langenfeld» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Die Gemeindekanzlei wird während den Sommerferien wie folgt geöffnet sein:
Montag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 18:00 // Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 // Freitag: geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Vielen Dank für das Verständnis.
Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wird am 4. Juli 2022 stattfinden. Anträge sind bis am Donnerstag, 30. Juni 2022 um 12 Uhr der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach der Sommerpause findet die nächste Gemeinderatssitzung am 8. August 2022 statt und wird anschliessend wieder alle 2 Wochen jeweils am Montagabend stattfinden.
Infos zu Veranstaltungen im Juli sind unter www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder www.landschaftsmedizin.com ersichtlich.
Der Gemeinderat wie auch das Schlösslipost-Team sind interessiert an alten Fotos von Oeschgen. Wenn Sie noch alte Fotos zu Hause haben, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bei der Gemeindekanzlei melden (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Ende März 2022 ist der Baustart für die Schulraumerweiterung erfolgt. Die Arbeiten laufen planmässig voran.
Die Rohbauarbeiten werden bis Ende Juni 2022 fertiggestellt. Bis zum Ende der Sommerferien ist der Holzbau, die Fenstermontage und der Durchbruch zum Schulhaus erstellt. Die Rohbauinstallationen der Haustechnik starten Mitte Juli 2022. Auf der Website www.oeschgen.ch > Aktuelles > Schulraumerweiterung – Aufstockung Pausenhalle sind nun News und Ansichten zur Schulraumerweiterung aufgeschaltet.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Emanuel und Ylenia Erb, Errichten eines Spielgerätes, Parzelle 577
Der Gemeinderat hat am 30. Mai den Gestaltungsplan "Müllerai" gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 2. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Müllerai» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Baugesuch-Nr.: 14/2022
Bauvorhaben: Ersatz bestehendes Dach Sitzplatz – Glasdach, Geländern mit Glasfüllung, Schiebewand Glas
Bauherrschaft: Andreas und Erika Wolf, Sonnhalde 377, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Andreas und Erika Wolf, Sonnhalde 377, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Schnetzler Metallbau AG, 5080 Laufenburg
Ort / Zone Sonnhalde 377, Parzelle 889, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 7. Juni 2022 bis 6. Juli 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Mai 2022
Dem Gemeinderat ist aufgefallen, dass vermehrt auf fremden Parzellen, insbesondere im Bereich der Wolfgartenstrasse, parkiert wird. Der Gemeinderat bittet darum, dass nicht auf fremden Parzellen parkiert wird. Zudem bittet der Gemeinderat die Nutzenden der Turnhalle um Parkieren auf den Schulparkplätzen.
Der Gemeinderat bedauert mitteilen zu müssen, dass die Bundesfeier am 1. August abgesagt werden muss, da kein Organisator gefunden werden konnte. Der Gemeinderat hofft, dass im 2023 wieder eine Bundesfeier stattfinden kann.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 30. Juni 2022 vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Am Samstag, 4. Juni 2022, findet das 1. Strassenfest in Oeschgen statt. Die Mitteldorfstrasse wird deshalb zwischen der Kirche und dem Beginn der Baustelle während der Zeit von 12.45 Uhr bis 02:00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Signalisation.