Wegwerfgeschirr hat ausgedient – zumindest im Jurapark Aargau. Mit der Anschaffung des neuen Mehrwegbechers setzt der Park ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz. Wer Feste feiert, kann dies nun mit Unterstützung des Parks auch umweltbewusst tun – ganz ohne unnötigen Abfall.
Aktuelles
August 2025
Am Montag, 25. August 2025, haben die Arbeiten zur Sanierung der Turnhallenfassade gestartet.
Das Projekt DIBA ist eine Initiative des Kantons Aargau zur Entwicklung einer innovativen digitalen Plattform für die Baugesuchsabwicklung. Es wurde ins Leben gerufen, um die bestehende Baugesuchslösung eBau zu ersetzen. Der Gemeinderat Oeschgen beschloss, DIBA in Oeschgen einzuführen. Die Baugesuchsabwicklung erfolgt daher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 elektronisch. Weitere Informationen werden folgen.
Der Gemeinderat Oeschgen erteilte den Auftrag für die hydrodynamischen Berechnungen im Zusammenhang mit dem GEP 2. Generation.
Im Jahr 2024 wurden 455 Kinder auf dem Schulweg Opfer von Unfällen*. Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Polizei, Gemeinden und natürlich Fahrzeuglenkende sind gemeinsam dafür verantwortlich, diese Unfälle zu verhindern.
In der Schweiz gehen die meisten Kinder zu Fuss zur Schule. Dieser Weg stellt oft ihre erste Erfahrung von Selbstständigkeit und Freiheit im öffentlichen Raum dar. Für die Sicherheit auf dem Schulweg ist es unerlässlich, dass Kinder dort ihre Mobilität entwickeln und erlernen können. Fahrzeuglenkende müssen daher aufmerksam sein und vorausschauend auf ihr oft unerwartetes Verhalten reagieren.
Wichtige Verhaltensweisen für Kinder zum Üben
Für einen sicheren Schulweg ist es wichtig, dass Kinder sich die richtigen Verhaltensweisen aneignen. Kinder sollen sich auf dem Trottoir ruhig verhalten und nicht rennen. Am besten gehen sie ganz rechts auf dem Trottoir, um einen sicheren Abstand zum Verkehr zu wahren. Beim Queren der Strasse ist der folgende Merkspruch hilfreich: «Warte, luege, lose, laufe». In Tempo-30-Zonen und ohne Zebrastreifen sollen die Kinder darauf achten, dass die Strasse frei ist und die Autos weit entfernt sind oder ganz angehalten haben, bevor sie die Strasse vorsichtig queren.
Ein neuer Merkspruch für Fahrzeuglenkende
Trotz dieser Tipps können sich Kinder – vor allem die Kleinsten – im Strassenbereich unberechenbar verhalten. Ihre Schwierigkeit bei der Einschätzung der Geschwindigkeit von Autos kann dazu führen, dass sie die Strasse plötzlich und unerwartet queren.
Im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit, führt der TCS die nationale Schulwegkampagne durch und ruft Fahrzeuglenkende zu erhöhter Achtsamkeit auf. Analog zum Merkspruch für Kinder gibt es nun auch für sie einen eigenen Merkspruch zur Orientierung: «Luege | Brämse | Halte». Dieser trägt dazu bei, die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg zu erhöhen, indem er Fahrzeuglenkende dazu sensibilisiert, ihr Fahrverhalten anzupassen, wenn Kinder unterwegs sind.
Schlüsselpersonen für die Übermittlung der Botschaft
Verschiedene Akteurinnen und Akteure spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für das sichere Verhalten auf dem Schulweg. Besonders entscheidend ist dabei die Vorbildfunktion der Eltern, denn Kinder lernen durch Nachahmung. Eltern können ihre Kinder anfangs auf dem Schulweg begleiten und ihnen die wichtigen Verhaltensweisen beibringen. Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Polizei erinnern im Verkehrsunterricht an die Sicherheitsregeln im Strassenbereich. Auch Lehrpersonen tragen zur Mobilitätsentwicklung der Kinder bei, indem sie Unterrichtseinheiten zum Thema Mobilität und Verkehrssicherheit einbauen und dabei das vom TCS entwickelte und zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial verwenden. Schliesslich beteiligen sich Gemeinden daran, indem sie entlang der Strassen Plakate und Banner aufstellen, um Fahrzeuglenkende zur Vorsicht in der Nähe von Schulen aufzurufen.
*Zahlen des TCS, basierend auf den Rohdaten der Unfallstatistik des ASTRA.
Baugesuch-Nr.: 2025-26
Bauvorhaben: Abschlusstor Innenhof
Bauherrschaft: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Joller Clever Bauen GmbH, Nähseydi 4, 6374 Buochs
Ort/Zone: Bollhof 165 / Parzelle 94 / Landwirtschaftszone
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Das Baugesuch liegt vom 25. August 2025 bis 23. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
A) Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 18. August 2025, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag, Verlängerung aufgrund Feiertag), angemeldet:
Finanzkommission (3 Sitze, 2 Kandidaten):
Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, bisher; Niederberger Urban, 1976, von Dallenwil NW, Talrain 524, bisher
Steuerkommission (3 Sitze, 3 Kandidaten):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher; Leuenberger Oliver, 1974, von Walterswil BE, Binzstrasse 56, 5072 Oeschgen, bisher
Steuerkommission-Ersatz (1 Sitz, 1 Kandidat):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 26. August 2025, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
B) Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 28. September 2025 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (5 Sitze, 5 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher; Herzog Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, bisher; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, bisher; Meister René, 1963, von Zürich ZH, Türrmatt 320, neu
Gemeindeammann (1 Sitz, 0 Kandidaten)
Vizeammann (1 Sitz, 1 Kandidat)
Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am Dienstag, 19. August 2025 wird die Einfahrt zur Bachstrasse zwischen 08:00 Uhr - 10:00 Uhr gesperrt sein. Grund ist eine Materiallieferung für die dortige Baustelle. Die Anstösser können während dieser Zeit entlang der Bachstrasse durch das Fahrverbot fahren und wurden mittels separatem Schreiben durch die Unternehmung und Bauherrschaft informiert.
Vielen Dank für das Verständnis.
Am 11. September 2025 findet die Alteisensammlung bei der Brückenwaage und am 12. September 2025 die Altpapiersammlung statt.
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 08.11.2008, § 10 Abs. 1, sind die Vermieter dazu verpflichtet Name, Adresse und Nutzungsbeginn beziehungsweise Nutzungsende ein-, um- und wegziehender Personen der Einwohnerkontrolle zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die Gebäudeadresse und die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter ihre Mieterwechsel vorgängig zu melden und auf dem Mietvertrag die vermietete Wohnung mit möglichst vielen Angaben aufzuführen (Anzahl Zimmer, Stock, links/rechts etc.). Dies erleichtert uns die Zuteilung im Zusammenhang mit dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister.
Die Ortsbürgerkommission sucht per 1. Januar 2026 ein Mitglied. Bei Interesse können Sie sich bis am 18. August 2025 bei der Gemeindekanzlei Oeschgen (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Am Montag, 18. August 2025 um 12 Uhr endet die Anmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat, Vizeammann, Gemeindeammann, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatz, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie Finanzkommission.
Wie in den Gemeindemitteilungen vom 17. April 2025 bereits bekannt gegeben, verzichtet Gemeindeammann Yves Keiser auf eine erneute Kandidatur. Ebenfalls verzichtet Silvia Guhl-Lawson auf eine erneute Kandidatur in der Finanzkommission.
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren von Wahlvorschlägen steht die Gemeindekanzlei zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website www.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen 2026/2029 bezogen werden.
Sven Külling hat den Gemeinderat Oeschgen informiert, dass er per 31. Dezember 2025 aufgrund anderweitiger privater Verpflichtungen ablegen möchte. Der Gemeinderat sucht daher per 1. Januar 2026 einen neuen Waldhüttenwart. Bei Fragen können Sie sich bei Gemeinderätin Esther Herzog oder bei Sven Külling melden. Interessierte können sich bei der Gemeindekanzlei Oeschgen (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Baugesuch-Nr.: 2025-23
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau Waldweg
Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen und Ortsbürgergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten
Projektverfasser: Forstbetrieb Thiersteinberg, Patricia Lang, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick
Ort/Zone: Buhalde / Parzelle 195 (Oeschgen) und Parzelle 1169 (Kaisten) / Wald
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Das Baugesuch liegt vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Alle Jahre wieder...
schmücken 24 ideenreiche Adventsfenster unser Dorf und machen den abendlichen Spaziergang zu einem abwechslungsreichen und sinnlichen Erlebnis. Wer hat Lust an einem Abend im Dezember 2025 sein Fenster, die Garage, den Vorgarten etc. weihnachtlich zu dekorieren und unsere langjährige Tradition der Adventsfenster weiterzuführen?
Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ob Klein oder Gross, Jung oder Alt, jeder ist dabei herzlich willkommen.
Reserviert Euch Euren Wunschtag (dä Schnäller esch de Gschwinder) unter Adventsfenster_Oeschgen@gmx.ch
Nici Neuhaus und Renate Hug Hüsser
Auch in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Einbrüchen – gerade dann, wenn Häuser urlaubsbedingt leer stehen. Bitte bleiben Sie aufmerksam, achten Sie auf ungewöhnliche Bewegungen in der Nachbarschaft und melden Sie verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei.
Gemeinderat Oeschgen
Die Anmeldefrist für die diesjährige Seniorenreise endet am 10. August 2025. Anmelden können Sie sich via Gemeindekanzlei (Telefonisch, am Schalter oder Einwurf des Talons im Briefkasten).
Der Gemeinderat Oeschgen genehmigte eine Anpassung im Benützungsreglement zur Waldhütte Chilholz, wonach Reservationen mindestens 3 Wochen im Voraus vorzunehmen sind. Die Änderung tritt per 1. August 2025 in Kraft. Das aktualisierte Reglement ist im Reservationssystem einsehbar.
Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation einstellen und entsprechend das Fahrtempo anpassen.
Baugesuch-Nr.: 2025-27
Bauvorhaben: Fenstersanierung
Bauherrschaft: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Hofmatt 178 / Parzelle 356 / Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Sonja Jost, Mitarbeiterin Schulverwaltung, feiert im August 2025 ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Oeschgen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden der Gemeinde gratulieren ihr herzlich und danken und für die stets zuverlässige, engagierte und angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns für die weiterhin gute Kooperation in Zukunft.
Juli 2025
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste (https://die-agv.ch/pravention/brandschutz/kaminfegerwesen/kaminfegerliste/) registrierte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Allfällige Mängelbehebungen erfolgen ebenso in Eigenverantwortung und im Auftrag der Eigentümerschaft.
Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in. Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Eigentümerschaft finden Sie im Merkblatt, welches Sie auf der Website der Aargauischen Gebäudeversicherung finden.
Aufgrund der Malerarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses sind die Parkplätze rund um das Gemeindehaus ab sofort für 2 Wochen nicht nutzbar. Vielen Dank für das Verständnis.
Der Turnverein Oeschgen lädt dieses Jahr zur Bundesfeier auf dem Bollhof ein. Von 16:00 – 17:00 Uhr findet eine Besichtigung der neuen Metzgerei statt mit einem offerierten Apéro. Anschliessend gemütliches Beisammensein auf dem Bollhof mit Festwirtschaft. Bei schlechter Witterung ist ein Unterstand organisiert.
Baugesuch-Nr.: 2025-19
Bauvorhaben: Einbau Spritzkabine, Kamin über Dach geführt
Bauherrschaft: Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Philippe Meier, Alte Vorstadt 27, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Böllistrasse 416 / Parzelle 680 / Gewerbezone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 4. August 2025 bis 2. September 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Das FAMI-Team freut sich sehr, dass sich bis zum Anmeldeschluss Anfang Juli erneut zahlreiche Kinder für den Mittagstisch und die Tagesstrukturen in der Gemeinde Oeschgen angemeldet haben. Dank der grossen Nachfrage können auch im Schuljahr 2025/26 die folgenden Module angeboten werden:
- Montag: Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung von 15.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag: Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung von 13.15 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag: Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung von 13.15 bis 18.00 Uhr
Nachmeldungen sind sowohl während den Sommerferien als auch im laufenden Schuljahr jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail an fami-oeschgen@outlook.de.
Weitere Informationen finden Interessierte auf unserer Website: www.famioeschgen.ch
Für den Mittagstisch und die Tagesstrukturen sucht das FAMI Oeschgen gut erhaltene Spielsachen zur Ergänzung des bestehenden Angebots. Besonders gefragt sind:
Lego Duplo (inkl. Bauplatten), Puppenwagen, Zubehör für die Spielküche, Sandkastenspielzeug, Kinderbücher (4–10 Jahre), TipToi-Stift & Bücher, Holzbausteine, Stecksysteme, Kugel- oder Murmelbahn, Holzeisenbahn, Spiel-Arztkoffer, Hand- oder Fingerpuppen, einfache Gesellschafts- und Kartenspiele (ab 4 Jahren), Ausmalhefte, Sticker und weitere Papeterie-Artikel.
Wer passende Spielsachen spenden möchte, sendet bitte ein Foto mit kurzer Beschreibung per WhatsApp an 078 214 28 34 oder per E-Mail an fami-oeschgen@outlook.de.
Das FAMI-Team ist derzeit in der Sommerpause – Rückmeldungen erfolgen daher mit etwas Verzögerung. Herzlichen Dank!
Am 16. April 2025 fand die Inspektion der Kiesgrube Oeschgen statt. Der Gemeinderat hat nun den Bericht erhalten, dass die Kiesgrube die Inspektion bestanden hat. Der Gemeinderat dankt dem Kiesgrubenwart, Alexander Riner, für seine gewissenhafte Arbeit.
Baugesuch-Nr.: 2025-22
Bauvorhaben: Umbau ehemaliges Wöschhus und Soistall in Backstube
Bauherrschaft: Nicole und Stefan Stäuble, Binzstrasse 52, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Nicole und Stefan Stäuble, Binzstrasse 52, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Emmenegger Bauplanung GmbH, Gässli 5, 5079 Zeihen
Ort/Zone: Binzstrasse 52 / Parzelle 252 / Dorfkernzone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Baugesuch-Nr.: 2025-20
Bauvorhaben: Sanierung der Ölheizung durch zwei Luft-/Wasser-/Wärmepumpen
Bauherrschaft: Eugen Roesle, Lerchenbergstrasse 61, 8703 Erlenbach ZH
Grundeigentümer: Eugen Roesle, Lerchenbergstrasse 61, 8703 Erlenbach ZH
Projektverfasser: Domotec AG, Lindengutstrasse 16, 4663 Aarburg
Ort/Zone: Mitteldorfstrasse 4 / Parzelle 572 / Dorfkernzone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Die Baugesuche liegen vom 28. Juli 2025 bis 26. August 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 am 18. Juli 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Von Mitte Juli bis Ende August wird Alexander Riner unterwegs sein und kontrolliert das Gemeindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!)
Ambrosia
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Verdacht melden
Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die verantwortliche Person der Gemeinde (evtl. einfügen der Telefon-Nr.). Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Baugesuch-Nr.: 2025-15
Bauvorhaben: Erweiterung Nutzung Verarbeitungsraum zu Schlachtraum (keine Profilierung)
Bauherrschaft: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Joller Clever Bauen GmbH, Nähseydi 4, 6374 Buochs
Ort/Zone: Bollhof 165 / Parzelle 94 / Landwirtschaftszone
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Baugesuch-Nr.: 2025-16
Bauvorhaben: Gartenarbeiten; Stützmauer und Plattenbelag
Bauherrschaft: Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: IN GARDEN AG, Vorstadt 375, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Breitenstrasse 548 / Parzelle 982 / Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Baugesuch-Nr.: 2025-21
Bauvorhaben: Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerät
Bauherrschaft: Evelyne Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Evelyne Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Architekturbüro Weiss Urs, Im Leim 26, 5070 Frick
Ort/Zone: Hinterdorfstrasse 456 / Parzelle 776 / Wohnzone 2B
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Die Baugesuche liegen vom 21. Juli 2025 bis 19. August 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen und Strasseninnenkurven. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundstückbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 31. Juli 2025 vorzunehmen. Sofern Mängel bestehen, werden die betroffenen Grundeigentümer mittels Schreiben gebeten, die betroffenen Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Sollten danach noch immer Mängel bestehen, wird der Rückschnitt zu Lasten der Grundeigentümer durch die Gemeinde vorgenommen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Am Donnerstag, 17. Juli 2025 von ca. 07:30 - 09:30 Uhr ist die Bachstrasse kurzzeitig gesperrt. Grund ist die Krandemontage der Baustelle. Die betroffenen Anwohner wurden informiert.
Aktuell blüht das Einjährige Berufskraut auf diversen Flächen. Diese Blume gilt als Neophyt, da sie in wertvollen Lebensräumen wie Magerwiesen seltene Pflanzenarten verdrängen kann und so eine Gefahr für die Biodiversität darstellt. Wir bitten deshalb darum, das Kraut einzusammeln und via Kehricht zu entsorgen. Spezielle Neophytensäcke sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich (60L und 110 L). Wir danken für Ihr Engagement.
Auf den Wochenmärkten locken frische, rote und schwarze Kirschen und stimmen auf den Sommer ein. Vor allem die saftigen Früchte der Hochstammbäume aus dem Fricktal sind mit ihren intensiven Aromen ein besonderes Geschmackserlebnis, das aber leider nur noch selten erhältlich ist. Der Jurapark Aargau bietet auch in diesem Jahr einen Verkauf von Fricktaler Kirschen an. Die «Chriesi» können bequem online vorbestellt und auf den Wochenmärkten in Brugg und Baden sowie im Gartencenter Zulauf AG in Schinznach abgeholt werden. Genial regional! Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Die diesjährige Bundesfeier am 1. August 2025 wird durch den Turnverein Oeschgen organisiert. Der Flyer mit allen Informationen wird in den nächsten Tagen an alle Haushaltungen verschickt. Wir freuen uns auf viele Besucher an der Bundesfeier.
Die Gemeindekanzlei wird während den Sommerferien vom 7. Juli – 8. August 2025 wie folgt geöffnet sein:
Montag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 18:00 // Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 // Freitag: geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Vielen Dank für das Verständnis.
Juni 2025
Am Mittwoch, 11. Juni 2025, fand die 36. Vereinsversammlung des Trägervereins «Jurapark Aargau» in der Jurapark-Gemeinde Wittnau statt. Nach dem Rücktritt von zwei Vorstandsmitgliedern kommt es zu einer Auffrischung: Die Vereinsmitglieder haben fünf neue Vorstandsmitglieder gewählt. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
In den Gemeindemitteilungen vom 20. März 2025 hat der Gemeinderat mitgeteilt, dass ein Entwurf des revidierten Gebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung genehmigt wurde und Interessierte die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Im Entwurf vom März wurde als Berechnungsgrundlage der Baubewilligungsgebühr die Bausumme genommen. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Gemeinderat den Beschluss vom 17. März 2025 aufgehoben. Es werden nun zwei neue Varianten ausgearbeitet, bei welcher die Berechnungsbasis weiterhin die Anzahl Kubikmeter ist.
Der Gemeinderat erteilte der Döbeli + Jauch AG den Auftrag für die Erneuerung der Küche im Schlösslikeller. Der Schlösslikeller wird aufgrund der Arbeiten zwischen dem 11. August 2025 und 6. September 2025 nicht zur Miete verfügbar sein. Das Reservationssystem ist entsprechend angepasst.
- Verena Schwarz, Obere Binzstrasse, Parzelle 211, Umgebungsarbeiten (nachträglich)
- Anton Bürdel, Hohlenweg 34, Parzelle 150, Schachtsanierung und Fensterersatz
Cécile Ehrsam unterstützt unser Hauswarteteam bereits bei den wöchentlichen Unterhaltsarbeiten. Nun wurde sie als Stellvertreterin von Helene Jegge im Schlösslikeller gewählt. Der Gemeinderat Oeschgen dankt Cécile Ehrsam für ihre Mitarbeit.
Das Smart Service Portal ist eine zentrale Plattform, auf der kantonale und kommunale Behördendienstleistungen bereitgestellt werden. Aufgrund der tiefen Nachfrage und der verhältnismässig hohen jährlichen Kosten wurde der Beitrag im Budget 2025 nicht mehr berücksichtigt. Aktuell wird die Nachfrage nicht erkannt. Sollte der Gemeinderat Oeschgen feststellen, dass die Nachfrage nach den digitalen Behördendienstleistungen vorhanden ist, wird ein Wiedereinstieg geprüft.
Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Finanzen bereits vor einiger Zeit eine neue E-Mail-Adresse eingerichtet hat: finanzen@oeschgen.ch.
Mails an die bisherige Adresse wurden bislang automatisch weitergeleitet. Aufgrund einer Systemumstellung ist diese Weiterleitung seit einigen Wochen jedoch nicht mehr aktiv. Leider hatten wir keine Kenntnis davon, dass die Weiterleitung unterbrochen wurde.
Falls Sie die Abteilung Finanzen in letzter Zeit per E-Mail kontaktiert haben, dabei jedoch nicht die oben genannte Adresse verwendet haben und keine Rückmeldung erhalten haben, bitten wir Sie, Ihre Anfrage erneut an finanzen@oeschgen.ch zu senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 13. Juni 2025 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Einwohnergemeinde
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 – Genehmigt
- Rechenschaftsbericht über das Jahr 2024 – Genehmigt
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024 – Genehmigt
- Kompetenzerteilung Landerwerb Parzelle 622 (Brückenwaage) – Genehmigt
- Erhöhung Verbrauchsgebühren Wasser per 01.04.2026 – Genehmigt
- Entschädigung Gemeinderat/Vizeammann/Gemeindeammann Amtsperiode 2026/2029 – Genehmigt
- Sanierung Milchhüsli; Verpflichtungskredit – Zurückgewiesen
- Einbürgerung
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; Essl, Stefan - Zugesichert
- Verschiedenes
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Ortsbürgergemeinde
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 – Genehmigt
- Rechenschaftsbericht über das Jahr 2024 – Genehmigt
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024 – Genehmigt
- Verschiedenes
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Der Gemeinderat wurde beauftragt, den Verkauf des Milchhüslis zu prüfen. Mit der Rückweisung des Verpflichtungskredits zum Milchhüsli wurde der Gemeinderat beauftragt, weitere Offerten für die Sanierung einzuholen und weitere Abklärungen mit dem Kanton zu tätigen.
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden (ausgenommen sind Einbürgerungen). Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
An Fronleichnam, Donnerstag, 19. Juni 2025, fällt die Kehrichtabfuhr aus. Die Sammlung wird am Freitag, 20. Juni 2025 nachgeholt. Den Kehricht bitte um 7.00 Uhr bereitstellen.
An Fronleichnam, Donnerstag, 19. Juni 2025 sowie am Freitag, 20. Juni 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung Oeschgen geschlossen. Ab Montag, 23. Juni 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Zur Regelung der administrativen und organisatorischen Belange im Zusammenhang mit Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung schöne Feiertage.
Vielen Dank für das Verständnis.
Der Gemeinderat Oeschgen erteilte folgende Baubewilligung:
- Daniela Ochsner und Andreas Stebler, Parzelle 224, Rebbauzone, Wendeplatz für Rebtraktor, Zugangsweg zu Wendeplatz (nachträglich)
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen und Strasseninnenkurven. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundstückbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 31. Juli 2025 vorzunehmen. Sofern Mängel bestehen, werden die betroffenen Grundeigentümer mittels Schreiben gebeten, die betroffenen Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Sollten danach noch immer Mängel bestehen, wird der Rückschnitt zu Lasten der Grundeigentümer durch die Gemeinde vorgenommen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Bisher subventionierte die Gemeinde Oeschgen Instrumentalunterricht an der Musikschule Frick nur bei Standardlektionen bis 25 Minuten. Im Sinne der Angleichung an die umliegenden Gemeinden beschloss der Gemeinderat Oeschgen, dass auch Lektionseinheiten von 30, 35 oder 40 Minuten bei der Musikschule Frick für Schulkinder subventioniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Musikschule Frick.
Am 24. August 2025 wird der traditionelle Neuzuzügeranlass durchgeführt. Wenn Sie seit dem 1. Juli 2023 zugezogen sind, freuen wir uns, wenn Sie sich den Termin reservieren. Die Einladung folgt im Juli.
Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung Oeschgen geschlossen. Ab Dienstag, 10. Juni 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Zur Regelung der administrativen und organisatorischen Belange im Zusammenhang mit Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung schöne Feiertage.
Vielen Dank für das Verständnis.