Der Jurapark Aargau hat aktuell zwei Stellen ausgeschrieben. Per 1. Februar 2026 oder nach Vereinbarung wird gesucht: ProjektleitungNaturnaher Tourismus (80%); Per 1. März 2026 oder nach Vereinbarung wird gesucht: Projektleitung Kommunikation (80%); Bewerbungsfrist: 15.12.2025. Die Stellenausschreibungen finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Aktuelles
Dezember 2025
Auch dieses Jahr bieten wieder fünf Forstbetriebe in der Adventszeit in verschiedenen Jurapark-Gemeinden frisch geschlagene, FSC-zertifizierte Weihnachtsbäume an. Diese stammen aus einer nachhaltigen Waldwirtschaft, die ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht wird: Nordmann- und Blautannen wachsen in speziell angelegten Weihnachtsbaumkulturen im Jurapark Aargau heran, während die angebotenen Fichten direkt aus den umliegenden Wäldern stammen. Auf den Einsatz von Wachstumshormonen wird verzichtet, sodass jeder Baum seine individuelle Form behält. Die Pflege einiger Kulturen erfolgt durch Beweidung mit der alten Schafrasse Shropshire, wodurch der Einsatz von Herbiziden und Düngemitteln überflüssig wird.
Die Weihnachtsbäume aus dem Jurapark Aargau zeichnen sich neben dem umweltschonenden Anbau auch durch kurze Transportwege aus, was sie zu einer nachhaltigen Alternative zu importierten Bäumen macht. Ihr frischer Duft, die lange Haltbarkeit und die Förderung der regionalen Wertschöpfung sind weitere Vorteile. Vom 1. bis 24. Dezember 2025 – vor allem aber am Samstag, 13. und Samstag, 20. Dezember 2025 – werden im Jurapark Aargau und in angrenzenden Gemeinden frisch geschlagene Weihnachtsbäume von den lokalen Forstbetrieben angeboten. An manchen Standorten besteht die Möglichkeit, die Bäume direkt im Feld auszuwählen und den Forstleuten beim Fällen über die Schultern zu schauen. Informationen zu Verkaufsorten und Termine sind auf der Webseite des Jurapark Aargau verfügbar: www.jurapark-aargau.ch/weihnachtsbaum.
Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf findet am Samstag, 20. Dezember 2025, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, bei der Brückenwaage (Vorstadt, Postautohaltestelle) statt. Es gibt frisch geschlagene Nordmannstannen und Fichten aus dem Forstbetrieb Thiersteinberg.
Der Gemeinderat Oeschgen erteilte folgende Baubewilligungen:
- Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, Parzelle 94, Neubau Reitplatz und Einbau Ponyboxen
- Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, Parzelle 94, Erweiterung Nutzung Verarbeitungsraum zu Schlachtraum
- Daniel und Nicole Schmid, Vorstadt 278, Parzelle 623, Neubau Carport
Schüler und Schülerinnen aus Oeschgen, welche die Oberstufe in Frick besuchen, nutzten bisher die Busverbindung um 12:01 Uhr, um während der Mittagspause nach Oeschgen zu fahren. Im neuen Fahrplan ist die Verbindung, Stand 27.11.2025, fälschlicherweise nicht enthalten. Bei der Erstellung des neuen Fahrplans gab es einen Fehler, die Verbindung wird im Fahrplan wieder eingefügt und wird wie gewohnt angeboten.
An Mariä Empfängnis, Montag, 8. Dezember 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung Oeschgen geschlossen. Ab Dienstag, 9. Dezember 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Zur Regelung der administrativen und organisatorischen Belange im Zusammenhang mit Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung schöne Feiertage.
Vielen Dank für das Verständnis.
November 2025
Die Webseite von www.aelterwerden-fricktal.ch enthält neu einen Veranstaltungskalender. Die Plattform enthält weitere Beiträge rund um das Thema «Älter werden».
Für die schulergänzende Tagesstrukturen im FAMI Oeschgen wird per sofort eine Betreuungsperson für Mittagstisch und Tagestrukturen, nach Abruf als Springer oder Springerin gesucht. Die Stellenausschreibung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Die Tage werden wieder kürzer und demnach steigt das Risiko eines Einbruchs in die eignen vier Wänden wieder. Der Gemeinderat Oeschgen möchte die Bevölkerung dazu aufrufen, wachsam zu bleiben und verdächtige Aktivitäten umgehend der Polizei (Notrufnummer 117) zu melden.
Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 30. November 2025 08:30 – 09:00 Uhr im Schlössli
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!
Der Gemeinderat Oeschgen hat die Ressortverteilung für die Amtsperiode 2026/2029 beschlossen. Sie präsentiert sich wie folgt:
Gemeindeammann Esther Herzog: Behörden, Justiz- und Polizeiwesen, Allg. Verwaltung, Personalwesen, Bildungswesen, Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, Ortsbürgergemeinde, Wald und Forst / Vizeammann Marco Cafaro: Bauamt, Tiefbau, Raumplanung, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Strassen / Gemeinderat Alessandro Quaresima: Friedhof- und Bestattungswesen, Finanzen und Steuern, Versicherungswesen, Gemeindeliegenschaften inkl. Schulanlagen, Abfallbeseitigung, Kiesgrube / Gemeinderätin Vesna Wöhler: Gesundheitswesen, Kultur und Freizeit, Jugend und Familie, Sozialwesen, Hochbau, Brandschutz/Kaminfeger, Vereine / Gemeinderat Benjamin Plattner: Jagd, Öffentlicher Verkehr, Standortmarketing, Regionalplanung, Natur, Umwelt & Landwirtschaft, Gewässerunterhalt
Im Zuge der Bauarbeiten an der Mitteldorfstrasse 16 haben Gemeinde und Bauherrschaft vor einigen Wochen gemeinsam eine Kompletterneuerung des Randabschluss entlang der Bachstrasse ausführen lassen. Die erforderlichen Asphaltierungsarbeiten werden am nächsten Freitag, 28. November 2025 durch die Firma Aarvia Bau AG ausgeführt. Die zuständige Gartenbaufirma H.P. Frey AG wird dazu am Vortag, Donnerstag, 27. November 2025 entsprechende Vorbereitungsarbeiten tätigen müssen. Die Bachstrasse wird daher am Donnerstag und Freitag gesperrt sein. Ab Samstagfrüh, 29. November ist die Strasse wieder ordentlich und durchgehend benutzbar. Während dieser Zeit können die Anstösser die Bachstrasse südwärts in Richtung Hinterdorf/Frick durch das Fahrverbot zu nutzen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Sollten die Witterungs- und vor allem Temperaturverhältnisse den Einbau des Teers am nächsten Freitag nicht ermöglichen, wird neu orientiert. Die angrenzenden Anstösser wurden direkt durch die Bauherrschaft informiert.
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche am letzten Freitag, 21. November 2025, an der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Einwohnergemeinde:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 – Genehmigt
- Revision Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften und Plätze inkl. Gebührenanhang – Genehmigt mit Änderungsantrag
- Kreditabrechnungen
- Photovoltaikanlage – Genehmigt
- Projektierung Schulraumerweiterung – Genehmigt
- Schulraumerweiterung – Genehmigt
- Projektierung Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse – Genehmigt
- Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse – Genehmigt
- Budget 2026 inkl. Festsetzung Steuerfuss auf 114% – Genehmigt
Ortsbürgergemeinde:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 – Genehmigt
- Budget 2026 – Genehmigt
Beim Traktandum «Revision Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften und Plätze inkl. Gebührenanhang» wurde ein Änderungsantrag zum Gebührenanhang genehmigt. Neu können ab 1. Januar 2026 alle ortsansässigen Vereine und Organisationen die Gemeindeliegenschaften kostenlos mieten, unabhängig davon, ob der Anlass kommerziell ist oder nicht.
Der Gemeinderat Oeschgen erhielt unter dem Traktandum «Verschiedenes» den Auftrag an, auf dem Friedhof das Anbringen eine Gedenkstele zu prüfen. An der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 wird detailliert über den Antrag informiert. Der Gemeinderat Oeschgen informierte zudem über den aktuellen Stand zum Milchhüsli.
Unter dem Traktandum «Diverses» wurden folgende Personen für ihre vergangene Tätigkeit in einer kommunalen Kommission oder nebenamtlichen Tätigkeit verdankt und verabschiedet: Urs Lauber, Mitglied Ortsbürgerkommission / Stephan Zundel, Mitglied Ortsbürgerkommission / Sven Külling, Waldhüttenwart Waldhütte Chilholz / Margaretha Hugo, Waldhüttenwart-Stv. Waldhütte Chilholz / Anselm Ruflin, Pilzkontrolleur / Silvia Guhl-Lawson, Finanzkommission. Ebenso wurde Gemeindeammann Yves Keiser verabschiedet. Er war die vergangenen acht Jahre Mitglied des Gemeinderates, die letzten vier davon als Gemeindeammann. Der Gemeinderat dankt Yves Keiser für sein Engagement zu Gunsten der Gemeinde Oeschgen und wünscht ihm für die Zukunft und die weiteren Projekte alles Gute!
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden (ausgenommen sind Einbürgerungen). Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
An jedem Tag im Dezember bis an Weihnachten geht in Oeschgen ein neues Fenster auf. 1. Sattler-Stuba Böllistrasse 422 / 2. Familie Blaser und Herzog Mitteldorfstrasse 518 (Stilles Fenster auf Balkon) / 3. Familie Sigrist Hofmatt 231 / 4. Familie Zundel und Hochreuter Wolfgartenstrasse 539 / 5. Familie Pompe und Hürzeler Hohlenweg 551 / 6. Spielgruppe/Elternverein Schlössli / 7. Marugg Jeanette Hofmatt 171 / 8. Kirche, 1. und 2. Klasse in der Kirche um 17:00 Uhr Kinderfeier, anschliessend Eröffnung Adventsfenster / 9. FAMI Kindergartenweg 221 / 10. Familie Kokosar Binzstrasse 480 / 11. Cohatec AG Birkenweg 455 / 12. Familie Lauber Vorstadt 230 / 13. Familie Stäuble Binzstrasse 52 / 14. Esthi und Beat Winter Schönaustrasse 287 / 15. Martina Pua Cuafför Sulai Römerstrasse 410 / 16. Familie Stutz Hofmatt 457 / 17.Gemeindeverwaltung Mitteldorfstrasse 60 (Stilles Fenster) / 18. Familie Spiegelberg Binzstrasse 395 / 19. Diego Wenger Bollhof 165 / 20. Familie Rehmann Oberer Müllerain 404 / 21. Familie Hug Hüsser Binzstrasse 426 / 22. Alexander Riner Mitteldorfstrasse 96 / 23. Familie Oeschger Binzstrasse 55 / 24. Kirche Oeschgen (Stilles Fenster) um 16:00 Uhr Kinderfeier in der Kirche.
Die Adventsfenster werden um 17:30 Uhr eröffnet. Beachtet bitte, dass es auch stille Fenster gibt und dort keine Verpflegung stattfindet. Ende November findet ihr im Briefkasten noch einen Flyer mit der Liste der Teilnehmenden.
Wir würden uns freuen, wenn die Adventsfenster rege besucht werden, damit viele freundschaftliche Begegnungen entstehen können. Allen Mitwirkenden und Besuchern herzlichen Dank und eine schöne Vorweihnachtszeit.
Nici Stäuble und Renate Hug Hüsser
Das kantonale Steueramt hat die ersten Verfügungen über die neuen Schätzungswerte, gültig rückwirkend ab 1. Januar 2025, verschickt. Bis zum Ende des Jahres werden die restlichen Verfügungen ebenfalls noch verschickt.
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen die Eigenmietwerte in jedem Einzelfall mindestens 60 Prozent der Marktmietwerte betragen. Das heisst, auch bei steigenden Mietpreisen sollte die Mindestgrenze nicht unterschritten werden. Zusammen mit der Neubewertung der Liegenschaften in einem Fünf-Jahres-Rhythmus wird dieser Rechtslage Folge geleistet.
Die Vermögenssteuerwerte basieren auf dem Verkehrswert, also dem geschätzten Marktwert. Aufgrund der Marktunschärfe und Unsicherheiten bei den Bewertungen dürfen die Vermögenssteuerwerte unter den Verkehrswerten liegen. Allerdings ist ein genereller Abschlag zum Verkehrswert nicht zulässig. Eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Bewertung der Liegenschaften verstösst gegen die Vorgaben des Steuerharmonisierungsgesetzes. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie im Merkblatt «Versand Schätzungsverfügungen 2025» sowie im Informationsblatt zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau, welche Ihrer Veranlagung zur Neubewertung beigelegt waren.
Da der Liegenschaftswert und der Mietwert für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) relevant sind, bittet die SVA Aargau darum, die «Verfügung der neuen Schätzwerte» nach Erhalt einzureichen. Das Dokument kann unkompliziert via Onlineformular «EL-Änderung» hochgeladen werden, auch als Foto mit dem Handy. Nach der Prüfung erhalten Sie eine neue EL-Veranlagung von der SVA Aargau.
Falls Sie als Hauseigentümer Prämienverbilligung beziehen, raten wir Ihnen, sich bei der SVA Aargau zu melden. Es ist möglich, dass Sie aufgrund der neuen Schätzung nicht mehr berechtigt sind, Prämienverbilligung zu beziehen.
Wichtig! Für schätzungstechnische Fragen und detaillierte Grundlagen zur den Neuschätzungen steht Ihnen die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes in Aarau zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45, E-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ag.ch/anb25
Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglements Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 15. Dezember 2025 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Am Sonntag, 30. November 2025 finden Abstimmungen statt. Für die korrekte Abgabe von Abstimmungsunterlagen ist folgendes zu beachten: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben oder zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
- Niklaus Sigrist, Sanierung bestehendes Gartenhaus, Parzelle 356, Hofmatt 178
- Martin Jäggi, Grillcheminée, Parzelle 386, Talrain 93
- René und Sonja Haussener, Neubau Carport, Parzelle 524, Rümmetweg 192
Die Arbeitsgruppe Schlösslikeller wurde gegründet, um dem Schlösslikeller neues Leben einzuhauchen. Mittlerweile wurde die Küche im Schlösslikeller erneuert sowie Akustikmassnahmen umgesetzt. Die Arbeitsgruppe hat ihren Auftrag erfüllt. Der Gemeinderat Oeschgen hat daher die Auflösung der Arbeitsgruppe Schlösslikeller per 31. Dezember 2025 beschlossen.
Die Arbeitsgruppe Milchhüsli wurde nach einer Konsultativabstimmung zum weiteren Vorgehen bzgl. Milchhüsli an der Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2022 gegründet. Die Arbeitsgruppe hat in der vergangenen Zeit sowohl einen möglichen Nutzungszweck definiert sowie ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Die nun noch offenen Fragen werden durch den Gemeinderat Oeschgen beantwortet und aufgearbeitet. Die Arbeitsgruppe Milchhüsli hat ihren Auftrag erfüllt. Der Gemeinderat Oeschgen hat daher die Auflösung der Arbeitsgruppe Milchhüsli per 31. Dezember 2025 beschlossen.
Der Gemeinderat Oeschgen wählte an seiner Sitzung vom 3. November 2025 Verena Schwarz als Nachfolgerin von Sven Külling als Waldhüttenwartin. Sven Külling wie auch Margaretha Hugo haben mitgeteilt, ihr Engagement per Ende Jahr als Waldhüttenwart und dessen Stellvertretung abzugeben. Es freut den Gemeinderat Oeschgen, mit Verena Schwarz eine geeignete Nachfolge gefunden zu haben. Die Reservationen erfolgen wie gewohnt über das Reservationssystem.
Die Beratungstermine für die unentgeltliche Rechtsauskunft 2026 wurden festgelegt. Die Dienstleistung wird jeweils am ersten (Laufenburg) bzw. dritten (Frick) Montag eines jeden Monats von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus angeboten. Die genauen Termine finden Sie auf unserer Website www.oeschgen.ch / Leben & Gesellschaft / unentgeltliche Rechtsauskunft
Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass bis spätestens 13. November 2025 mitgeteilt werden kann, wenn im Jahr 2026 keine Glückwunschpublikation in der Zeitung gewünscht wird (Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen). Änderungen unter dem Jahr sind mind. 2 Wochen vor dem Geburts-/Jubiläumstag mitzuteilen.
Der Jurapark Aargau, die Aargauische Naturforschende Gesellschaft (ANG) und das Reallabor Jurapark Aargau laden am Samstag, 15. November 2025, zu einem inspirierenden Nachmittag zum Thema «Forschung im Jurapark Aargau – so entsteht Praxis aus Forschung» ein. Besucherinnen und Besucher erhalten in der Schulanlage Biberstein spannende Einblicke in aktuelle Projekte und Realexperimente. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Im Winter sind nicht nur die Strassen schneebedeckt, sondern auch die Fahrzeuge. Wer in Eile ist, befreit vor der Abfahrt nur die Windschutzscheibe vom Schnee. Ein verbreiteter, aber gefährlicher Reflex. Denn ein Auto, das schlecht vom Schnee befreit ist, stellt sowohl für die Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmende ein Risiko dar. Der Touring Club Schweiz erinnert daran, dass eine einfache Vorsichtsmassnahme viele Unfälle und Bussen verhindern kann. Die vollständige Medienmitteilung mit den Hinweisen finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Die Nez Rouge Kampagne 2025 startet am 27. November und läuft bis nach Silvester. Im Rahmen dieser Aktion werden freiwillige Fahrerinnen und Fahrer dafür sorgen, dass fahruntüchtige Personen sicher nach Hause gebracht werden. Ziel der Kampagne ist es, alkohol- oder drogenbedingte Unfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Für weitere Informationen zur Kampagne wenden Sie sich bitte direkt an Nez Rouge Aargau.
Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab (z. B. Evakuation, Stromausfall oder Ausfall der Notfallnummern) und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt, sobald dieses von den zuständigen Stellen angeordnet wird.
In Oeschgen befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Turnhalle der Gemeindeschule (Wolfgartenstrasse 128, 5072 Oeschgen). Er ist durch eine Tafel an der Mauer signalisiert. Weitere Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch
Baugesuch-Nr.: 2025-25
Bauvorhaben: Ersatz Holzsichtschutz, Vorplatzerweiterung
Bauherrschaft: Pascal Ghenzi, Hofmatt 479, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Pascal Ghenzi, Hofmatt 479, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Pascal Ghenzi, Hofmatt 479, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Parzelle 957, Hofmatt 479, Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 10. November bis 9. Dezember 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass wie in den Vorjahren auf sämtlichen Oeschger Gemeindestrassen der Winterdienst auf ein Minimum reduziert wird. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Auf eine entsprechende Beschilderung wird verzichtet.
Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Wir danken für Ihre Mithilfe und wünschen allen eine unfallfreie Winterzeit.
Oktober 2025
Liebe Oeschgerinnen, Liebe Oeschger
Der Herbst hält mit Riesen Schritten Einzug und bald schon beginnt die dunkle Jahreszeit, in der die Adventsfenster leuchten und frohe Stimmung verbreiten. Wir haben noch freie Daten, die man sich reservieren lassen kann, wenn man gerne mitmachen möchte.
Wichtig: Verpflegung ist kein Muss und es ist kein Wettbewerb.
Die Adventsfensterzahl muss sichtbar sein und das Fenster soll bis Ende Jahr jeweils ab 17:30 Uhr beleuchtet sein.
Reserviert Euch eines der folgenden noch freien Daten: 2. Dezember / 16. Dezember / 18. Dezember / 20. Dezember / 21. Dezember oder den 23.Dezember
Wir freuen uns auf viele schöne Adventsfenster und freundschaftliche Begegnungen.
Reservation bei: Nici Stäuble 079 574 96 18 oder Renate Hug Hüsser 076 475 18 60 oder per Mail: Adventsfenster_Oeschgen@gmx.ch
Gemeindeammann
Nachdem innerhalb der Nachmeldefrist von fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 21. Oktober 2025 12:00 Uhr, keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 22. Oktober 2025, gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, folgende Person für das Amt als Gemeindeammann als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Herzog Esther, 1972, von Oeschgen AG und Prez FR, Türrmatt 401, neu
Finanzkommission:
Innerhalb der Nachmeldefrist bis 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, ging für die Finanzkommission die Kandidatur von Zundel Georg, geb. 1961, von Oeschgen AG, in Oeschgen, Talrain 491, ein. Da keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 22. Oktober 2025, gestützt auf § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, Zundel Georg als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Der Gemeinderat Oeschgen setzt sich ab dem 1. Januar 2026 wie folgt zusammen (v.l.n.r.): Benjamin Plattner, Vesna Wöhler, Vizeammann Marco Cafaro, Alessandro Quaresima, Gemeindeammann Esther Herzog.
Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Auch in unserer Gemeinde sind, zum Teil auf privaten Grundstücken, invasive Arten vorhanden. Vom Kanton Aargau wurden «Neophyten-Säcke» zur Entsorgung der Neophyten zur Verfügung gestellt. Sie können Säcke und weiteres Informationsmaterial kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Gerne verschicken wir die Säcke auch auf Anfrage. Die gefüllten Säcke können mit dem normalen Hauskehricht bereitgestellt werden. Bitte entsorgen Sie Neophyten nicht mit dem Grüngutabfall.
Der Gemeinderat Oeschgen hat beschlossen, die Revision des Gebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung zu sistieren. Aktuell sind andere Projekte prioritärer zu behandeln.
Innerhalb der Generellen Entwässerungsplanung GEP 2 wird das Kanalisationsnetz innerhalb der Gemeinde Oeschgen kontrolliert. Dazu werden in einem ersten Schritt die Leitungen gespült und anschliessend mittels Kanalfernsehen gefilmt. Der Auftrag wurde der Firma Näf Kanalreinigung GmbH vergeben. Die Arbeiten werden durch die Gemeinde eng begleitet und beginnen ab dem 10. November 2025. Für die Kanal-TV-Arbeiten und Schachtaufnahmen müssen teilweise auf privaten Grundstücken Schachte geöffnet werden. Der Unternehmer wird die Beeinträchtigungen so gering wie möglich halten, dennoch muss mit Verkehrsbehinderungen und Lärmemissionen gerechnet werden.
Sollten Sie Fragen haben, steht die Näf Kanalreinigung GmbH (Michael Näf, 079 654 10 20) gerne zur Verfügung.
Die Brem Geomatik, Nachführungsgeometer Kreis Laufenburg, wird bei Grundstücken mit Neubauten oder bei bestehenden Gebäuden mit baulichen Änderungen die Vermessungsarbeiten durchführen. Die betroffenen Grundeigentümer werden direkt kontaktiert.
Um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, baut die AEW Energie AG die Transformatorenstation Dorf (unterhalb der Kirche) um. Die Bauarbeiten finden im Zeitraum von Montag, 27. Oktober bis Freitag, 21. November 2025 statt. Während dieser Zeit kann es neben Baulärm auch zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen im Bereich der Station kommen. Bei Fragen steht die AEW Energie AG, Regional-Center Rheinfelden zur Verfügung (061 836 35 11).
Der Gemeinderat Oeschgen hat die Terminplanung 2026 verabschiedet. Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
04.01.2026 Neujahresapéro
14.05.2026 Bannbereisung
19.06.2026 Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
01.08.2026 Bundesfeier
28.08.2026 Jungbürgerfeier
20.10.2026 Geburtstagsessen für Jubilare
20.11.2026 Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
03.01.2027 Neujahresapéro
Die diesjährige Silvesternacht lässt sich im Jurapark Aargau auf ganz besondere Weise verbringen: mit regionalem Genuss und einer stimmungsvollen Nachtwanderung durch die Jurapark-Gemeinde Bözberg. Das Restaurant Güggeli Sternen lädt gemeinsam mit dem Jurapark-Landschaftsführer Peter Hunziker zu einem unvergesslichen Abend ein, der Kulinarik und Natur auf einzigartige Weise verbindet. Jetzt Plätze sichern und beim Anlass mehr über die Nacht und die Natur im Jurapark Aargau erfahren, schlemmen und gemeinsam auf das neue Jahr 2026 anstossen! (Plätze auf 50 Stück begrenzt) Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Am 3. November 2025 von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr findet im Mehrzweckgebäude in Gipf-Oberfrick eine Informationsveranstaltung zum Angebot «Generationen im Klassenzimmer» statt. Den kompletten Flyer finden Sie auf der Website wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen.
Der Waldweg im Bereich Chilholz/Waldlehrpfad wurde instand gestellt. Der neue Belag muss sich zuerst setzen, damit er wieder stark belastet werden kann. Daher ist der betroffene Waldweg aktuell für Reiter, Velofahrer und weiterer jeglicher Verkehr gesperrt. Vielen Dank für das Verständnis.
Auch in diesem Jahr organisiert die Gemeinde Oeschgen, zusammen mit der kath. und ref. Kirche, eine Adventsfeier für die Oeschger Seniorinnen und Senioren.
Die Seniorenadventsfeier wird am 10. Dezember 2025 in Rampart Saal in Frick stattfinden.
Alle weiteren Infos werden mit einer separaten Einladung bekannt gegeben.
Nach dem ersten Wahlgang am 28. September 2025 konnte das Amt als Gemeindeammann und ein freier Sitz in der Finanzkommission nicht besetzt werden. Gemäss § 32 Abs. 1 GRP ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Als Gemeindeammann wurde folgende Kandidatur fristgerecht bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12 Uhr eingereicht:
Herzog Esther, 1972, von Oeschgen (AG) und Prez (FR), Türrmatt 401, neu
Als Mitglied der Finanzkommission wurde keine Kandidatur eingereicht.
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist.
In welchen Bereichen arbeiten die Menschen auf der Geschäftsstelle vom Jurapark Aargau? Welche Projekte setzen sie um? Und wäre das etwas für meine berufliche Zukunft? Der Jurapark Aargau lädt sechs Kinder zum nationalen Zukunftstag am 13. November 2025 auf die Park-Geschäftsstelle ein. Das Jurapark-Team gibt Einblick in das weite Spektrum der täglichen Arbeiten und erzählt von den unterschiedlichen Ausbildungswegen die zeigen: Viele Wege führen ins Team eines Regionalen Naturparks. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
Der Gemeinderat Oeschgen hat an der Sitzung vom 6. Oktober die beratenden Kommissionen sowie Nebenämter für die Amtsperiode 2026/2029 gewählt. Gewählt wurden: Ortsbürgerkommission: Georg Zundel und Stefan Lauber / Ortsschulleiterin Musikschule: Nadine Plattner / Kommunale Erhebungsstelle (KEL): Edgar Obrist / Stv. Wasenmeister: Beat Kleiber / Kiesgrubenwart: Alexander Riner.
In der Ortsbürgerkommission ist noch ein Sitz vakant. Interessierte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können sich bis am 14. November 2025 bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) melden. Bei Fragen steht Ressortvorsteherin Esther Herzog (079 480 59 70) zur Verfügung.
Gemeinderätin Esther Herzog kandidiert für das Amt des Gemeindeammann für die Amtsperiode 2026/2029. Die amtliche Publikation sowie das weitere Vorgehen erfolgen nächste Woche nach Ablauf der ordentlichen Anmeldefrist.
Der Jurapark Aargau lädt die Bevölkerung ein, die Zukunft ihrer Region aktiv mitzugestalten. Im Rahmen des Charta-Prozesses, an dem 27 von 31 Parkgemeinden teilnehmen, werden bis 2028 konkrete Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Ein zentrales Thema dabei: die Nachtdunkelheit im Parkgebiet. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen.
Ab sofort können Personen, welche bis jetzt noch keinen Code für die Prämienverbilligung 2026 erhalten haben, direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv einen persönlichen Anmeldecode bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig und die Anmeldefrist läuft bis 31.12.2025.
Baugesuch-Nr.: 2025-32
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung / Stützmauern / Pool / Gartenhaus / Sitzplatzüberdachung
Bauherrschaft: Anja und Marco Lütold, Bingertenstrasse 533, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Anja und Marco Lütold, Bingertenstrasse 533, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Ursula Lütold, Bingertenstrasse 302, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Parzelle 474, Bingertenstrasse 533, Wohnzone 2B
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 13. Oktober bis 11. November 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglementes Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 27. Oktober 2025 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden.
Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).
Die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 haben zu folgenden Resultaten geführt:
1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 151 Stimmen; Gewählt sind:
Alessandro Quaresima, bisher, 246 Stimmen
Marco Cafaro, bisher, 279 Stimmen
Herzog-Lauber Esther, bisher, 266 Stimmen
Wöhler-Milanovic Vesna, bisher, 165 Stimmen
Plattner, Benjamin, neu, 219 Stimmen
2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 130 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.
3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 152 Stimmen; Gewählt ist: Marco Cafaro, bisher, 204 Stimmen.
4. Finanzkommission: Eingelangte Wahlzettel 203, Leere und ungültige Wahlzettel 62, In Betracht fallende Wahlzettel 141; Absolutes Mehr 71 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 30. November 2025 der zweite Wahlgang stattfinden.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
- Nicole und Stefan Stäuble, Binzstrasse 52, Parzelle 252, Umbau ehemaliges Wäschehaus und Schweinestall zu Backstube
- Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Eichholz Buhalde, Parzelle 195, Ausbau Waldweg für Freizeitnutzung
- Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, Parzelle 356, Fenstersanierung
- Barbara und Rolf Würthner, Vorstadt 463, Parzelle 606, Balkonverglasung
- Langenfeld Garage AG, Hauptstrasse 142, Parzelle 692, Montieren von Werbeelementen
- Hunziker Fininvest AG, Hohlenweg, Parzellen 165, 166, 167, Neubau 6 Mehrfamilienhäuser
- Beat und Adelheid Schlienger, alte Vorstadt 91, Parzelle 642, E-Bike-Einhausung
- Erbengemeinschaft Accola, Hofmatt 223, Parzelle 326, Rückbau und Entsorgung Schopf
- Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, Parzelle 680, Einbau Spritzkabine, Kamin über Dach geführt
Baugesuch-Nr.: 2025-28
Bauvorhaben: Schopf Nordseite instand stellen: Fenster, Dachneigung ändern, Nutzungsänderung als Wohnraum
Bauherrschaft: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen
Ort/Zone: Parzelle 577, Hinterdorfstrasse 114, Wohnzone 2B
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Baugesuch-Nr.: 2025-17
Bauvorhaben: Carport
Bauherrschaft: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach
Grundeigentümer: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach
Projektverfasser: Böller AG Holz- und Solarbau, Unterer Rainweg 33a, 5070 Frick
Ort/Zone: Parzelle 623, Vorstadt 278, Wohn- und Gewerbezone
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Die Baugesuche liegen vom 6. Oktober bis 4. November 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
September 2025
2. Wahlgang Gemeindeammann und Mitglied Finanzkommission
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden.
Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).
In der Neuen Fricktaler Zeitung und Fricktaler Woche werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen, publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiss, dass er/sie im Jahr 2026 keine Publikation möchte, meldet sich bitte bis am 31. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 865 60 20, E-Mail: gemeindekanzlei@oeschgen.ch). Rückmeldungen werden auch laufend entgegengenommen (aus organisatorischen Gründen mind. 2 Wochen vor dem Geburts-/Jubiläumstag).
Für die eidgenössische Volksabstimmung sowie die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates und Finanzkommission vom 28. September 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 28. September 2025 08:30 – 09:00 Uhr im Schlössli
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!
Am 28. September 2025 finden Abstimmungen sowie die kommunalen Gesamterneuerungswahlen statt. Damit Ihre Stimme gültig ist, finden Sie hier nochmals die wichtigsten Punkte: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet. Den Abstimmungsunterlagen liegt ein Merkblatt des Kantons Aargau bei, in welchem diese Punkte auch nochmals zusammengefasst sind. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch) gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat Oeschgen hat die Traktanden für die kommende Einwohner- sowie Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 verabschiedet:
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Revision Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften und Plätze inkl. Gebührenanhang
- Kreditabrechnungen
3a. Photovoltaikanlage Gemeindehaus
3b. Projektierung Schulraumerweiterung
3c. Schulraumerweiterung
3d. Projektierung Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse
3e. Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse
- Budget 2026 inkl. Festsetzung Steuerfuss auf 114%
- Verschiedenes
- Milchhüsli
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Budget 2026
- Verschiedenes
- Orientierung der laufenden Gemeinderatsgeschäfte
- Allgemeine Umfrage
Am Montag, 15.09.2025 sowie Dienstag, 16.09.2025 ist die Bachstrasse aufgrund Grabarbeiten und Hausanschlussarbeiten gesperrt. Die betroffenen Anwohner wurden informiert.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
- Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, Parzelle 982, Gartenarbeiten, Stützmauer und Plattenbelag
- Eveline Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, Parzelle 776, Einbau Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerätbau Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerät
Aufgrund der andauernden Arbeiten im Schlösslikeller ist dieser bis 30. September 2025 weiterhin geschlossen.
Bis 14. September 2025 kann es auf den Strassen im Bereich der Liegenschaft Talrain 153 sowie den angrenzenden Feld- /Waldwegen zu Einschränkung der Durchfahrt kommen.
Die Verwaltung bleibt am Dienstag, den 16. September 2025, aufgrund eines Verwaltungsausflugs den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen sind wir unter der Nummer 079 911 22 62 erreichbar.
