Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 11. November 2021 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung letzten Freitag teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 - Angenommen
- Budget 2022 - Angenommen
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 - Angenommen
- Wasser- und Abwassergebühren; Genehmigung Erhöhung - Angenommen
- Personalreglement; Genehmigung Erhöhung Stellenplan - Angenommen
- Verpflichtungskredit; Erneuerung Spielplatz Brückenwaage - Angenommen
- Kreditabrechnungen - Angenommen
- Periodische Wiederinstandstellung Flurwege und Drainagen
- Teilrevision Nutzungsplanung
- Erneuerung IT Gemeindeverwaltung
- Budget 2022 inkl. Festsetzung Steuerfuss auf 114% - mit einem Änderungsantrag Angenommen
- Einbürgerungen - Zugestimmt
- Zusicherung des Bürgerrechts an Freytag Olivier Nicolas, Lauer Freytag Audrey und Freytag Thibaut
Das Budget 2022 inkl. Festsetzung Steuerfuss auf 114% wurde nach einem Änderungsantrag genehmigt und somit werden ab 2022 keine Unterstützungsbeiträge mehr an Familien bezahlt, welche ihre Kinder aus privaten Gründen in Privatschulen unterrichten lassen.
Für die Kulturkommission werden weiterhin Mitglieder per 1. Januar 2022 gesucht. Interessierte können sich bis am 31. Dezember 2021 bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Aufgrund der Wahl von Esther Herzog-Lauber in den Gemeinderat tritt sie per 31.12.2021 aus der Ortsbürgerkommission. Interessierte OrtsbürgerInnen können sich bis am 31.12.2021 bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) für die Mitarbeit melden.
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
