Die SBB-Tageskarten sind ab 01. August 2021 wieder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich (CHF 43.00 pro Tageskarte; CHF 25.00 pro Tageskarte, die frühestens am Vortag [Gültigkeitstag minus 1] oder am Gültigkeitstag selbst reserviert und abgeholt wird. Da die Kanzlei jeweils am Freitag geschlossen ist, gilt der Donnerstag als Vortag für die Tage Freitag, Samstag, Sonntag und Montag.
Mitteilungen Archiv
Juli 2021
Die Gemeindekanzlei ist am Donnerstag, 12. August 2021 aufgrund des Verwaltungsausfluges den ganzen Tag geschlossen.
Im Zusammenhang mit der Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen ist die Kanzlei am Freitag, 13. August 2021 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Einjährigen Berufkraut.
Juni 2021
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
- Parzelle 551, Hinterdorfstrasse (50m vor Baugebiet)
- Signal 2.30.1 «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und in Gegenrichtung Signal 2.53.1 «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell»
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Baugesuch-Nr.: 20/2021
Bauvorhaben: Abbruch Treppe mit gleichem Aufbau
Bauherrschaft: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Ort / Zone: Hauptstrasse 23, Parzelle 645, Wohnzone WG
Das Baugesuch liegt vom 1. Juli 2021 bis 30. Juli 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Während den Sommerferien vom 5. Juli 2021 – 6. August 2021 ist die Gemeindekanzlei wie folgt geöffnet:
Montag: 08:30 – 11:30 // 14:00 – 18:00
Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30
Freitag geschlossen
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Mit dem Wechsel der Gemeindesoftware hat die Gemeindekanzlei auch den Anbieter der Website gewechselt. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Website in neuem Erscheinungsbild erscheinen.
Jugendliche ins Erwachsenenleben zu begleiten kann einen ganz schön fordern. Es ist eine spannungsgeladene Zeit für die Jugendlichen und die Eltern. Vor allem wenn die Jugendlichen übermässig Alkohol trinken, gamen oder kiffen. Wie gelingt es, die Jugendlichen trotzdem gut zu begleiten? Dabei spielt die Beziehung zueinander eine wesentliche Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugendlichen und der Eltern.
ElternAlltag ist ein 3er Paket. Die Workshops bauen aufeinander auf und werden von Fachpersonen der Suchtprävention Aargau durchgeführt.
Donnerstag 19.8.21, 26.8.21 & 2.9.21 von 19:00- 21:00 Uhr
Rheinfelder Jugendzentrum, Schützenweg 6, 4310 Rheinfelden
- Workshop: Donnerstag, 19. August 2021, 19:00- 21:00 Uhr
Was ist los? – Herausforderung Pubertät
Irgendwann kommt die Zeit, wo Eltern schwierig werden - oder wie war das nochmal? Die Jugendlichen verändern sich, sie werden erwachsen. Sie entdecken und erforschen die Welt und möglicherweise überschreiten sie Grenzen. Wie können wir die Jugendlichen in die Selbstständigkeit begleiten und auch in herausfordernden Situationen mit ihnen im Gespräch bleiben?
- Workshop: Donnerstag, 26. August 2021, 19:00- 21:00 Uhr
Wer bist du? – Jugendliche neu entdecken
Wenn Jugendliche kiffen oder andere Substanzen konsumieren, verlieren Eltern oft den Blick für die ganze Lebenswelt ihres Kindes. Das Zusammenleben und die Gespräche sind vom Konsum stark geprägt und lassen kaum Raum für anderes. Wie gelingt es Eltern, sich wieder vermehrt den Ressourcen des Jugendlichen zuzuwenden?
- Workshop: Donnerstag, 2. September 2020, 19:00- 21:00 Uhr
Und ich? – Eltern tanken auf
Wenn Eltern sich um ihre Töchter und Söhne sorgen, vergessen sie dabei oft, für sich selbst zu sorgen. So kommt es, dass Eltern sich ausgelaugt und erschöpft fühlen, wodurch auch die Beziehung zu ihren Jugendlichen leidet. Wenn Eltern gut zu sich schauen und für ihre eigenen Bedürfnisse einstehen können, legen sie einen wichtigen Grundstein für die Beziehung zu ihren Jugendlichen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Manfred Partl, Ersatz der Luft-/Wasser-/Wärmepumpe, Parzelle 870
- Richard Stocker, Renovation Fassade/Fensterläden/Holzwerk, Parzelle 146
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 11. Juni 2021 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung letzten Freitag teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 - Angenommen
Rechenschaftsbericht über das Jahr 2020 - Angenommen
Genehmigung Jahresrechnung 2020 – Angenommen
Einwohnergemeindeversammlung:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 – Angenommen
Rechenschaftsbericht über das Jahr 2020 – Angenommen
Jahresrechnung 2020 – Angenommen
Kreditantrag Erschliessung Römerstrasse – Angenommen
An der Einwohnergemeindeversammlung wurde zudem über den Überweisungsantrag anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 informiert. Der Überweisungsantrag lautete, dass der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 mindestens zwei realisierbare Varianten auszuarbeiten hat, wie die flüssigen Mittel (Finanzvermögen) der Ortsbürger zukünftig gesetzeskonform treu händisch angelegt werden können. In Zusammenarbeit mit der Ortsbürgerkommission hat der Gemeinderat vier Varianten vorgestellt. Unter anderem hat der Gemeinderat eine Beteiligung an einem Generationenhaus vorgestellt. Eine konsultative Abstimmung hat ergeben, dass die anwesenden StimmbürgerInnen wünschen, dass der Gemeinderat und die Ortsbürgerkommission die Beteiligung an einem Generationenhaus weiterverfolgen soll.
Boris und Vesna Wöhler von der Kulturkommission haben den Rücktritt per 31.12.2021 mitgeteilt. Interessierte EinwohnerInnen aus Oeschgen, welche in der Kulturkommission mitarbeiten möchten, dürfen sich bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Im Schlösslipost-Team haben Elisabeth Michel und Monika Bur ebenfalls mitgeteilt, dass sie aus dem Schlösslipost-Team austreten werden. Für das Redaktionsteam werden Personen gesucht, welche bei der Schlösslipost mitarbeiten möchten. Interessenten dürfen sich ebenfalls bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Die Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen wurden in Übereinstimmung mit den offiziellen Wahl- und Abstimmungsterminen auf den 26. September 2021 (1. Wahlgang) und den 28. November 2021 (2. Wahlgang) fixiert. Zu wählen sind Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann; Finanzkommission (3 Mitglieder), Steuerkommission (3 Mitglieder); Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied); Stimmenzähler (2 Mitglieder); Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder).
Der Gemeinderat hat alle aktiven Kommissions- und Behördenmitglieder angeschrieben, um feststellen zu können, wer sich zur Wiederwahl stellt. Folgende Personen haben ihre Demission eingereicht:
Gabriele Wieser (Gemeinderätin und Vizeamman), Esther Kleiber (Finanzkommission) und Hans Lütold (Steuerkommission).
Alle übrigen Personen stellen sich zur Wiederwahl.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen werden offiziell bekannt gegeben. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Stille Wahlen sind für Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Der Gemeinderat macht auf die aktuell starke Versamung und Verbreitung der Distel, welche als Unkraut gilt, aufmerksam. Er bittet die Einwohner diese Unkräuter sowie Neophyten im gesamten Baugebiet zu beseitigen.
Der Gemeinderat möchte an die Öffnungszeiten der Glassammelstelle erinnern und darum bitten, dass Glas nur während den angegebenen Zeiten entsorgt wird:
Montag – Samstag: 07:00 – 12:00 Uhr // 13:00 – 20:00 Uhr
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Entsorgen verboten.
Ab sofort kann man auf der Gemeindeverwaltung Oeschgen mit Maestro-/EC- und Kreditkarte (ausser Postcard) bezahlen. Die Möglichkeit, bar oder mit TWINT zu bezahlen, bleibt bestehen.
Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit von 25 Jahren wird auf dem Friedhof Oeschgen die hinterste Grabreihe bei der Friedhofmauer (14 Erwachsenengräber) sowie 4 Urnengräber geräumt.
Die Angehörigen werden mit separatem Schreiben gebeten, Grabmal und Pflanzen bis spätestens 30. September 2021 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden Grabmäler oder Pflanzen durch das Bauamt der Gemeinde entfernt und entsorgt. Diese fallen dann ohne jeden Entschädigungsanspruch in deren Eigentum.
Für allfällige Fragen steht Ihnen der Bauamtsmitarbeiter Alexander Riner (079 582 62 91) gerne zur Verfügung.
- Auftraggeber
Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
- Objekt
Sanierung Hinter- und Mitteldorfstrasse
- Auftragsart
Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
- Vergabeverfahren
Offenes Verfahren
Die Aufträge fallen nicht unter das GATT-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags
Belagsersatz Strasse 2'900 m²
Belagsersatz Gehweg 800 m²
Neubau Bushaltestelle Hinterdorf
Anpassungsbereiche 700 m²
Ersatz / Neubau von Randabschlüssen 1’600 m
Ersatz von sämtlichen Schachtabdeckungen
Anpassung der Strassenentwässerung
Anpassung der Strassenbeleuchtung
Neubau Sauberwasserleitung ca. 170 m
Ersatz Wasserleitung ca. 550 m
Neubau Leerrohranlagen Drittwerke ca. 1’550 m
Teilangebote zugelassen: nein
- Ausführungstermin
Baubeginn: 09.08.2021
Bauvollendung: August 2022
- Adresse und Frist für den Bezug der Unterlagen
Bezug der Unterlagen unter www.simap.ch
ab Freitag, 04.06.2021
- Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots
Das Angebot ist bis am Freitag, 25.06.2021 (Poststempel A-Post) einzureichen an:
Gemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Vermerk: Sanierung Hinter- und Mitteldorfstrasse - Submissionsunterlagen, nicht öffnen!
- Sprache des Verfahrens
Deutsch
- Preis der Angebotsunterlagen
Kostenlos
- Eignungskriterien
Gemäss Submissionsunterlagen
- Zuschlagskriterien
70% Bereinigter Angebotspreis, 20% Schlüsselpersonen, 10% Umwelt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann gemäss § 24 ff. SubmD innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Oeschgen, 01.06.2021
Baugesuch-Nr.: 17/2021
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Bauherrschaft: Tamara Hüsser und Mario Winkelmann, Parkweg 2, 5443 Niederrohrdorf
Grundeigentümer: Rolf und Monika Hüsser, Römerweg 7, 5070 Frick
Projektverfasser: Hüsser Architektur AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick
Ort / Zone: Erikaweg, Parzelle 541, Wohnzone 2B
Das Baugesuch liegt vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Mai 2021
Der Bundesrat unterbreitet am 13.Juni 2021 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
- Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pesitzide»
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemien (Covid-19-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Es kommen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden spätestens am 22. Mai 2021 in den Haushaltungen sein.
Wenn Sie ein bewilligtes Bauprojekt ausführen bitten wir Sie, der Gemeindekanzlei jeweils den Baubeginn sowie das Bauende mitzuteilen.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: a) Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und b), die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrag- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2021, allfällige Leerwohnungen per Mail an gemeindekanzlei@oeschgen oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Mithilfe.
An Fronleichnam, Donnerstag 3. Juni 2021, wird in Oeschgen kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag 4. Juni 2021 nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr; für später bereitgestellten Abfall kann die Abholung nicht gewährleistet werden.
Die Regionalschiessanlage Schlauen wird von einem Gemeindeverband betrieben, dem die Gemeinden Eiken, Frick, Laufenburg und Oeschgen angehören.
Gemäss Art. 11 Abs. 1 der Satzungen können Budget 2022 sowie der Rechnungsauszug und der Rechenschaftsbericht 2020 zwischen dem 20. Mai und dem 17. Juni 2021, während den üblichen Schalteröffnungszeiten, bei den Gemeindekanzleien der erwähnten Verbandsgemeinden eingesehen werden.
Gemeindeverband RSA Schlauen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Stéphanie und Michael Huber, Kinderspielhaus, Parzelle 176
- Ursula und Christoph Lütold, Verlängerung Glasdach bei bestehender Pergola/Sitzplatz, Parzelle 479
- Edgar Obrist, nachträgliche Baubewilligung für die Erweiterung des Siloballenlagerplatzes und div. Projektänderungen
- Stefanie und Carlo Wächter, Errichten einer Photovoltaikanlage und Abbruch Kamin, Parzelle 324
- Swisscom (Schweiz) AG, Erweiterung der Mobilfunkanlage, Parzelle 680
In der Ausgabe vom 22. April 2021 der Neuen Fricktaler Zeitung wurde publiziert, dass der alte Kindergarten für die zweite Kindergartenabteilung reaktiviert wird. Durch die Bereitschaft des FAMI-Teams hat sich eine neue Situation ergeben. Sie sind bereit, den Mittagstisch und die Tagesstrukturen im Schlösslikeller durchzuführen. Mittlerweile haben die Schulpflege, die Schulleitung und der Gemeinderat beschlossen, dass die zweite Kindergartenabteilung im Gemeindesaal untergebracht wird. Die Jugendgruppe K70 und das Jugendcafé können bis auf weiteres den alten Kindergarten nutzen. Der Gemeindesaal wird der Bevölkerung für das Schuljahr 2021/2022 nicht zur Verfügung stehen, dafür können Anlässe am Abend und am Wochenende im Schlösslikeller stattfinden.
Für den Schulbetrieb stellt diese Variante eine Verbesserung dar. Die Eltern werden von der Schulleitung direkt über die geplante Veränderung informiert.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 865 60 20 / gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zur Verfügung. Der Gemeinderat und die Schulpflege bedanken sich für die Bereitschaft des FAMI-Teams.
Die Bachema AG führte am 23. April 2021 die periodische Trinkwasserkontrolle an vier Probestellen (Grundwasserpumpwerk Langenfeld, Talquelle Schlösslibrunnen, Netzstelle Schulhaus und Netzstelle Bollhof) durch.
Die bakteriologisch untersuchten Proben können als hygienisch einwandfrei beurteilt werden. Es wurden keine Unregelmässigkeiten festgestellt.
Ferienspass Region Frick bietet während den Sommerferien verschiedene Aktivitäten für rund 650 Kinder im Oberen Fricktal, in dessen Einzugsgebiet auch die Gemeinde Oeschgen liegt. Das Ferienspass-Team sucht nun Verstärkung. Weitere Infos unter info@ferienspass-frick.ch oder 062 922 47 54.
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 24. Mai 2021 an Pfingstmontag geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Dienstag, den 25. Mai 2021 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
An zwei Standorten aus der Sissle wurde die Krebspest diagnostiziert. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine zu bekämpfende Tierseuche gemäss Eidg. Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401). Sie wird durch einen Pilz verursacht, dessen Sporen im Wasser über mehrere Tage überleben. Die Übertragung erfolgt über infizierte Krebse, übers Wasser, verseuchte Geräte und Gegenstände (Netze, Kleider, Stiefel), aber auch über kontaminierte Fische. Die Seuche ist für Menschen ungefährlich. Nach Auskunft der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei wurden tote Krebse im Abschnitt der Sissle zwischen Eiken und Frick gefunden. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Krebspest in diesem Gebiet ausgebreitet hat. Ebenfalls muss davon ausgegangen werden, dass die Sissle auf der gesamten Strecke unterhalb bis zur Mündung in den Rhein ebenfalls betroffen ist.
Es gelten daher folgende Massnahmen:
1. Der Flusslauf der Sissle ab der Gemeindegrenze Hornussen / Bözen bis an die Mündung der Sissle in den Rhein wird ab sofort zum Sperrgebiet erklärt. Dies bedeutet:
a. Lebende Krebse dürfen weder ins Sperrgebiet noch aus diesem verbracht werden.
b. Tote und getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, sind als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 nach Art. 6 der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP; SR 916.441.22) zu entsorgen, z.B. über eine Kehrrichtverbrennungsanlage oder in der Tierkörpersammelstelle der Gemeinde.
c. Das Gewässer darf nicht betreten werden.
2. Die Fischerei in der Sissle vom Ufer aus bleibt erlaubt. Es müssen die folgenden Schutzmassnahmen umgesetzt werden:
a. Material, welches im Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
b. Es dürfen keine Stiefel mit Filzsohlen verwendet werden.
c. Das Gewässer darf nur flussabwärts, von oben nach unten befischt werden.
3. Das Sperrgebiet wird auf Antrag der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei aufgehoben, wenn in den betroffenen Gewässern keine Krebse mehr mit Krebspest gefunden werden.
4. Mit der amtlichen Überwachung des Vollzuges wird die Abteilung Wald, Jagd und Fischerei beauftragt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt auf deren Antrag durch die Kantonstierärztin.
5. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung aus tierseuchenpolizeilichen Gründen entzogen.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gestützt auf Art. 47 des eidgenössischen Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG; SR916.40) bestraft. Der Artikel lautet: 1 Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich zuwiderhandelt: c. einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn gerichteten Verfügung. 2 In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. 3 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Gerhard Kuprecht, Photovoltaikanlage, Parzelle 395
Ab nächster Woche sind die Wasseruhren in Oeschgen abzulesen. Bei einem Drittel der Liegenschaften nimmt dies Brunnenmeister Alexander Riner persönlich vor und kann dabei den Zustand der Anlage im Haus beurteilen. Wir bitten Sie, dem Brunnenmeister Zugang zur Wasseruhr zu gewähren.
Bei zwei Drittel der Liegenschaften werden die Werte im Meldeverfahren abgelesen. Die Liegenschaftsbesitzer erhalten in diesen Tagen die Ablesekarten zugestellt. Wir bitten Sie, den aktuellen Stand der Wasseruhr via Formular oder per E-Mail an finanzverwaltung@oeschgen.ch zu übermitteln. Bitte vergessen Sie in diesem Fall nicht, die auf der Ablesekarte angedruckte Abo- und Werknummer ebenfalls mitzuteilen. Wir danken für Ihre Mitarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Brunnenmeister Alexander Riner, 079 582 62 91.
Die Signalisationen für Tempo 30 sind inzwischen fertiggestellt. Damit gilt nun im Baugebiet nordöstlich der Sissle das Tempolimit 30.
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 13. Mai 2021 an Auffahrt geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Montag, den 17. Mai 2021 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
An Auffahrt, Donnerstag 13. Mai 2021 und an Fronleichnam, Donnerstag 03. Juni 2021, wird in Oeschgen kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird jeweils an den darauffolgenden Tagen, Freitag 14. Mai 2021 und Freitag 04. Juni 2021, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr; für später bereitgestellten Abfall kann die Abholung nicht gewährleistet werden.
April 2021
Der Gemeinderat hat am 7. April 2021 folgenden Beschluss gefasst:
Erschliessungsplan Alte Vorstadt in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BAuG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Alte Vorstadt wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Baugesuch-Nr.: 13/2021
Bauvorhaben: Ersatz der alten Luft-/Wasser-/Wärmepumpe durch eine Neue
Bauherrschaft: Manfred Partl, Binzstrasse 357, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Manfred Partl, Binzstrasse 357, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Franz Rebmann AG, 5082 Kaisten
Ort / Zone: Binzstrasse 357, Parzelle 870, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Öffentliche Auflage Bauprojekt und Beitragsplan
Im Zusammenhang mit der Erschliessung der Römerstrasse liegen gemäss § 95 BauG die Akten des Bauprojektes und gemäss § 35 BauG die Akten des Beitragsplanes vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
Die Profilierung des Strassenbaus im Gelände erfolgt vor der Projektauflage.
Einwendungen gegen das Bauprojekt und Einsprachen gegen den Beitragsplan sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die betroffenen Grundeigentümer werden mittels separatem Schreiben zu einer Informationsveranstaltung am 5. Mai 2021 eingeladen.
Alle Geflügelhaltenden (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Truten usw.), die noch nicht registriert sind, müssen sich bei der Landwirtschaft Aargau registrieren. Beim kantonalen Veterinärdienst müssen sich zudem Geflügelhaltende melden, die seit Anfang März 2021 lebendes Geflügel in Deutschland erworben haben. Alle Geflügelhaltenden sind aufgefordert, die bekannten Hygienemassnahmen einzuhalten und ihre Tiere genau zu beobachten. Zudem empfiehlt das BLV in den geregelten Gebieten den Auslauf von Geflügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken.
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Nach aktuellen Planungsstand wird für das Schuljahr 2021/2022 eine zweite Kindergartenabteilung benötigt. Auf Gesuch der Schulpflege wird für dieses Schuljahr der alte Kindergarten reaktiviert. Dem Jugendcafé und der Jugendgruppe K70, welche bisher den alten Kindergarten nutzten, wird als Hauptraum der Schlösslikeller zur Verfügung gestellt. Als Abstellplatz und Nebenraum für Spiele kann die Trotte im Erdgeschoss genutzt werden. Der Schlösslikeller wird für Vereine und Organisationen dadurch während dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Anstelle dessen sollen diese den Gemeindesaal für Anlässe nutzen.
Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis bezüglich den Einschränkungen, welche sich daraus ergeben.
Aufgrund der Abschaffung der Schulpflege im Kanton Aargau auf den 1. Januar 2022, wurde die Gemeindeordnung formell bereinigt. Die aktuelle Version ist unter www.oeschgen.ch aufgeschaltet.
Während der Sanierung der Kaistenbergstrasse wird die Ortsverbindungsstrasse Oeschgen-Warthof-Kaisten befahrbar sein. Rund um den Weiler Warthof (Kaisten, Oeschgen) gilt Höchstgeschwindigkeit 30km/h. Die Verkehrsbeschränkungen wurden vom 27. November bis 28. Dezember 2020 im Amtsblatt sowie in der NFZ publiziert. Die Gemeinderäte Kaisten und Oeschgen werden die Verkehrssituation rund um diese Ortsverbindungsstrasse im Auge behalten und allfällige Massnahmen ergreifen, sollte der Verkehr überdurchschnittlich zu nehmen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Rolf und Barbara Würthner, Autounterstand, Parzelle 778
Öffentliche Auflage Bauprojekt
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Hinterdorfstrasse liegen gemäss § 95 BauG die Akten des Bauprojektes vom 15. April 2021 bis 15. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
Die Profilierung des Strassenbaus im Gelände erfolgt vor der Projektauflage.
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind gemäss § 95 des Aargauer Baugesetzes innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Baugesuch-Nr.: 08/2021
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Gewerbegebäude
Bauherrschaft: AO Invest Immo AG, Oberer Mühlerain 412, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: AO Invest Immo AG, Oberer Mühlerain 412, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Hüsser Architekten AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick
Ort / Zone: Binzstrasse 228, Parzelle 856, Dorfkernzone
Das Baugesuch liegt vom 15. April 2021 bis 15. Mai 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Ab Montag, 26. April 2021 beginnen die Signalisations- und Markierungsarbeiten «Tempo 30». Gleichzeitig wird die Schulwegquerung bei der Binzstrasse mit entsprechenden Signalen und Markierungen akzentuiert.
An der Gemeinderatssitzung vom 22. März 2021 hat der Gemeinderat Oeschgen den Auftrag für die Architekturleistungen im Zusammenhang mit der Schulraumerweiterung an das Architekturbüro LUMO Architekten AG aus Döttingen vergeben.
Die Temperaturen werden wieder wärmer und die Leute halten sich wieder vermehrt im Wald auf. Zum Schutze der Tiere und Jungpflanzen bittet der Gemeinderat die Waldbesucher die vorgesehenen Wege zu nutzen und den Abfall mitzunehmen und korrekt zu entsorgen. Zudem gilt ab dem 1. April bis zum 30. Juli im Wald für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören.
Vielen Dank für das Verständnis.
Die Kulturförderung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Deshalb sucht der Gemeinderat ab sofort zusätzliche, motivierte Mitglieder für die Kulturkommission, welche bereit sind, das kulturelle Leben in der Gemeinde Oeschgen zu fördern. Dazu gehören festliche Anlässe, Förderung von Kultur im Dorf, Koordination für lokale Kunst- und Kulturschaffende usw.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an Gemeinderat Yves Keiser (079 469 58 43), bei welchem Sie auch nähere Auskünfte erhalten.
März 2021
Vom Montag, 12. April 2021, bis und mit Freitag, 16. April 2021, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.
Ab Montag, 19. April 2021, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Bruno Döbeli, Balkonüberdachung, Parzelle 658
- Susanne und Daniel Winter, Gartenumänderung Steingarten und Sichtschutz, Parzelle 952