Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen
Wenn Sie Spirituosen in einem Ladenlokal verkaufen, in einem Restaurant ausschenken, übers Internet oder über die Gasse vertreiben wollen, brauchen Sie eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf von Spirituosen. Sind gemäss Ihrem Eintrag im Meldeformular Abgabe und Verkauf von Spirituosen vorgesehen, erhalten Sie die dafür notwendige Bewilligung gegen Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren und Abgaben.
Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).
Diese Kleinhandelsbewilligung erhalten Sie vom Kanton [Online-Formular siehe unten "Informationen Melde- und Bewilligungspflicht"].
Einzelanlässe
Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.
Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Für Einzelanlässe erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei. Das Meldeformular [Online-Formular siehe unten "Informationen Melde- und Bewilligungspflicht"] ist dazu ausgedruckt und unterschrieben der Gemeindekanzlei einzureichen.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden.
Verlängerung Öffnungszeiten
Der Gemeinderat kann die Verlängerung von Öffnungszeiten bewilligen. Reichen Sie dazu das "Gesuch Verlängerung Öffnungszeiten" bei der Gemeindekanzlei ein.