Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan Müllerai
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 21. März 2022 bis 4. Mai 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den üblichen Schalteröffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Die Eingaben sind ausdrücklich als Stellungnahme bzw. Mitwirkung zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Müllerai wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Auskunftserteilung
Für Fragen und Begehren zu den Planungsentwürfen stehen die zuständigen Gemeinderäte und Planer der Bevölkerung am Dienstag, 5. April 2022 zwischen 17.00 und 19.00 Uhr in der Gemeindekanzlei zur Verfügung. Interessierte Personen werden gebeten, ihre Teilnahme sowie ihre Fragen oder Begehren im Voraus bis am 1. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch) anzumelden.