Bei Nichtbezahlen der Steuern bis Fälligkeit oder verspäteter Einreichung der Steuererklärung werden automatisch Mahngebühren erhoben. Um diese zu umgehen, können Sie vor Fälligkeit der Rechnung mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufnehmen und betreffend Einreichetermin der Steuererklärung beim Steueramt ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Die getroffenen Vereinbarungen gelten für das aktuelle Jahr und sind im 2022 wieder neu zu beantragen.
Für die Bezahlung der Steuerrechnung bitten wir Sie, den aktuellen Einzahlungsschein zu verwenden. So helfen Sie mit, interne Umbuchungen zu vermeiden. Bei Ratenzahlungen können Sie jederzeit bei der Abteilung Finanzen neue Einzahlungsscheine verlangen.