Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
Es werden die Signale 2.59.1 «Zonensignalisation Tempo 30» errichtet und in die Gegenrichtung die Signale 2.59.2 «Ende Zonensignalisation Tempo 30». Basis der Einführung von Tempo 30 in Oeschgen flächendeckend nordöstlich der Sissle bildet der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2020.
Zusätzlich werden in der Strasse Talrain Parzelle 402 folgende Signale verfügt/ersetzt: 12+13
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.