Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2019 wie folgt veröffentlicht:
EINWOHNERGEMEINDE
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung in der „Neuen Fricktaler Zeitung“ ein Referendumsbegehren verlangt.
Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
ORTSBÜRGERGEMEINDE
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020
Die vorstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung in der „Neuen Fricktaler Zeitung“ ein Referendumsbegehren verlangt.
Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.